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 Üble Nachrede Privat / Verein


Frage gestellt am 2014-11-08 15:33:26.303
Frage gestellt von RC Racer
Rechtsgebiet Vereinsrecht
Gebot 100 €
PLZ Gebiet 32
Aufrufe der Frage 3775




Hallo
Ich bin Vorstand in einem Verein RC Offrroad Park - Lahde e.V. und unser Pacht Gelände befindet sich in einem Industriegebiet. Unser Verpächter ist der eine Nachbar und auf der anderen seite ist eine andere Firma und dieser Chef kennt mich Persöhnlich und hat gesehen das ich in diesem Verein also der Vorstand bin. Da ich vor 10 Jahren mal bei Ihm Privat eine Halle als Firma gemietet habe und dann leider Pleite gegangen bin konnte ich die Miete nicht mehr zahlen, also haben wir uns unter Zeugen meinerseits geeinigt, das ich Ihm die komplette Elektroinstalation in der Halle überlasse und alles war in Ordnung und der Vertrag war dann auch Hinfällig und seit 10 jahrem kam auch keinen weiteren aufforderungen oder sonstiges.

Nun kommt aber der Hammer !!! Da unser Verein nun mal eine RC Offroadstrecke ist, die nun mal Staubt hat der Liebe Nachbar ( Metallbaufirma)uns angeschrieben und uns aufgefordert das mit dem Staub zu unterlassen. Das wäre ja alles ok gewesen wenn er nicht reingeschrieben hätte in die E mail das ich ja bekannt bin mit meinen Namen , den Tatbestastand ( Halle in Neuenknick) und ein bekannter nicht zahler bin. Da unsere Vereinsanfragen in der Infomail immer an den gesamten Vorstand geht ( Geschäftsstelle, 2. Vorsitz usw) musste ich mich jetzt erstmal den fragen meines rest Vorstandes stellen, wo die leute nur meinten das wäre eine Privatsache und was hat die mit dem Verein zu tun.

Da wir nun der Staubunterlassung nachgekommen sind und eine dichte Hecke gepflanzt haben im Wert von 600 €, hat der liebe Nachbar eine Anzeige beim Bauamt gestellt und das sagt nun klären sie die sache oder sie müssen das Gelände Räumen. Da Im Planungsbauverfahren keine Öffentlichen Sportanlagen eingeschreiben sind und wir als Verein nur geduldet werden.

Wobei in dem Gewerbegebiet eine Paintballhalle ca 250m weg von uns steht und diese ja auch zu Sportstätten zählt darf diese aber bleiben .

1. Nun die frage unser Verein wird aufgrund von mir , weil er mich nicht leiden kann dem Grundstück verwiesen und lässt auch nicht mit sich reden mit der Tatsache das 8 Vorstandmitglieder und 1 Privater Zeuge von der Fede wissen. Wie kann man sich da verhalten und wie sieht es jetzt mit der Üblen Nachrede aus denn ich sehe das als Strafetat an. ( nachgelesen)

Fragen:
2. Wie soll ich mich jetzt als Privat Person verhalten !!! Anzeige ja/nein ??

3. Wer entschädigt den Verein durch die in den Letzten 3 Jahren enstanden Kosten
für den Bau der Strecke.

4. Der chef der Firma hat gesehen das wir eine Hecke gepflanzt haben und seiner bitte nachgekommen sind einen Staubschutz zu errichten, weil er nicht wollte das wir an seinem Zaun einen Staubschutz ( So wie auf Tennisplätzen) befestigen.

5.Das Bauamt versicherte uns das wen die Anzeige zurückgenommen werde dürfen wir weiterhin zwar das gelände Benutzen würden aber nur geduldet werden, also hätten keine chance auf irgendwelche Baugenehmigungen.
( bleiben würde schon reichen )

Zusatz.
Der Verein wurde am 27.11.2011 Gegründet mit 8 Mitgliedern als e.V.
2012 waren wir Mitglieder 15
2013 waren wir Mitglieder 22
2014 sind wir jetzt 37 Mitglieder
und wir haben schon wieder anfragen auf Mitgliedschaft die wir jetzt erst einmal zurückstellen müssen.

Wir danken schon einmal im Voraus
MFG RC Offroad Park - Lahde e.V.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-11-09 09:44:45.379
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


da das Gelände verpachtet ist, kann ein Außenstehender (hier Nachbar und/oder Verpächter) weder den Verein, noch einzelne Mitglieder vom Grundstück "verweisen".

Allein der Verein als Pächter (wobei der Pachtvertrag genau gelesen werden muss) hätte das Recht, Hausverbote auszusprechen und Personen des Grundstücks zu verweisen.


Sollte eine fristlose Kündigung des Pachtvertragess ausgesprochen worden sein, sollten Sie dagegen unbedingt vorgehen.

Denn einen Grund für eine fristlose Kündigung gibt es nicht. Auch die Nutzung für RC-Cars ohne behördliche Nutzung wäre kein Kündigungsgrund, wenn dieses seit 2011 gemacht wird und der Nachbar /Verpächter nun nach drei Jahren "plötzlich" etwas dagegen hat.



Natürlich müssen Sie so ein Verhalten nicht hinnehmen.


Da eine Einigung hinsichtlich der damaligen Zahlung erfolgt ist (E-Installation gegen Restforderung) gibt es keine ausstehende Rechnung, so dass die Behauptung der Gegenseite unwahr ist und Sie schädigt.

Hiergegen können Sie im Wege einer Unterlassungs- und Widerrufsklage gegen den Nachbarn vorgehen, dem dann nicht nur untersagt wird, so etwas weiter zu behaupten, sondern der diese unwahre Behauptung dann auch ausdrücklich gegenüber den Personen widerrufen muss, gegen gegenüber er es behauptet hat.

Hier würde der Widerruf gegenüber Ihren Vereinsvorstand in Betracht kommen.


Eine Strafanziege würde wenig bringen, da in der Regel die Staatsanwaltschaft es einstellt.

Sie sollte aber den Weg der Unterlassung- und Widerrufsklage gehen.

Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen, damit dieser dann alles in die Wege leiten kann.


Die Kosten für den Bau der Strecke wird der Verein zu tragen haben, WENN im Pachtvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt sein sollte.

Sollte dieses nicht der Fall sein, trägt nach dem gesetzt der Pächter nicht nur die Kosten für den Ausbau, sondern sogar die Kosten für einen Rückbau.

Denn nach dem Gesetz muss das Grundstück so zurückgegeben werden, wie es bei der Anpachtung gewesen ist.



Die Duldung des Bauamtes ist eigentlich von einer Anzeige oder nachbarlichen Auseinandersetzungen lösgelöst.

Daher wird seine solche Duldung sogar dann möglich sein, wenn der Nachbar die Anzeige nicht zurücknimmt.

Insoweit werden Sie also derzeit gar nichts unternhemen können. Aber auch insoweit sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, damit geprüft werden kann, ob überhaupt eine Genehmigung erforderlich ist, oder es sich nicht doch um eine genehmigungsfrei Anlage handelt, was durchaus möglich sein kann.

Das hängt aber aum Bepauungsplan, den örtlichen Satzungen, den landesrechtlichen Bauordnungen und der Anlage selbst ab, kann so nicht geprüft werden.

Dazu sollten Sie mit allen Unterlagen also ebenfalls einen Kollgen vor Ort aufsuchen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

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Der Fragesteller RC Racer hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Nachfolge Auftrag Erteilt super :-)



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