Neuwahl sofort nach Satzungsänderung
Frage gestellt am 2012-10-04 16:41:22.859
Frage gestellt von Manfred
Rechtsgebiet Vereinsrecht
Gebot 70 €
PLZ Gebiet 85
Aufrufe der Frage 7506
SACHVERHALT 1
Die Satzung des Vereins "HS e.V." enthält eine Vorschrift, derzufolge drei von vier Vorstandsmitgliedern gleichzeitig Vorstandsmitglieder beim Ortverband einer anderen Organisation (SUL) sein müssen. Der Ortsverband der SUL wird später einmal aufgelöst werden. ==> Satzungsänderung.
Neue (geplante) Vorschrift:
Die drei Vorstandsmitglieder müssen gleichzeitig Vorstandsmitglieder beim SUL Ortsveband ODER beim SUL-Kreisverband sein.
Nach Möglichkeit soll der neue Vorstand der HS e.V. in derselben Mitgliederversammlung gewählt werden, in der vorher die Satzungsänderung beschlossen wurde.
FRAGE 1
Ist es möglich, in derselben Mitgliederversammlung zunächst die Satzungsänderung zu beschließen und dann, also noch vor der Eintragung der Satzungsänderung beim Registergericht, den neuen Vorstand (mit Mitgliedern aus dem Kreisverband der SUL) zu wählen
oder sind hierfür zwei getrennte Mitgliederversammlungen erforderlich?
SACHVERHALT 2
Alle Vorstandsmitglieder der "HS e.V." (s.o.) sind zurückgetreten. Der Vorsitzende ist noch im Vereinsregister eingetragen.
FRAGE 2
Wer muß
a) die Satzungsänderung und
b) die neue Vorstandschaft
beim Registergericht melden, wenn:
Satzungsänderung und Neuwahl
1)in EINER Mitgliederversammlung und
2)in ZWEI Mitgliederversammlungen
erfolgen?
Rechtsanwältin Veronika Wiederhold hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2012-10-04 18:14:11.566
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