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 mündlichen einstellervertrag


Frage gestellt am 2009-11-12 22:25:38.871
Frage gestellt von besssaM
Rechtsgebiet Tierschutzrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 14
Aufrufe der Frage 8320


mir wurde anfang oktober mein mündlicher einstellervertrag gekündigt heute wird nun von mir verlangt das ich zum 1.november den stall verlassen soll in den anderen verträgen steht eine kündigungsfrist von 3 monaten, gilt dies auch bei einem mündlichem vertrag?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-11-13 08:54:37.732
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Kündigungsfrist ist nicht davon abhängig, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Es gilt zunächst, dass was mit dem Stallbesitzer vereinbart wurde.

Wurde keine ausdrückliche Kündigungsfrist vereinbart, dann muss durch Auslegung ermittelt werden, was Schwerpunkt des Vertrages ist.

Wurde hauptsächlich ein Platz im Stall gemietet, der nur Ihrem Tier zur Verfügung steht, während das zur Verfügung stellen von Futter nur Nebenpflicht ist und Sie die Pflege des Tieres weitgehend selber übernehmen mußten, dann gelten die Kündigungsfristen des Mietrechts. Das wäre bei einer nach Monaten berechneten Miete bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats ( § 580a I Nr.3 BGB)

Stehen in Ihrem Vertrag die Dienstleistungen im Vordergrund, weil Sie mit dem Stallbesitzer ausführlich geregelt haben, wann dieser das Tier wie zu füttern, den Stellplatz auszumisten, das Tier zu bewegen oder sonstwie zu pflegen hat, während es nur von untergeordneter Bedeutung ist, dass das Tier auch etwas Platz im Stall verbraucht, dann gelten die Kündigungsfristen des § 621 BGB für Dienstverhältnisse. Dies wäre bei einer nach Monaten bemessenen Vergütung spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende.

Erfolgte die Kündigung auf Grund einer Vertragsverletzung zum Beispiel wegen nicht gezahlter Vergütung, dann konnte die Gegenseite fristlos kündigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Tierschutzrecht beim Anwalt-Suchservice



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