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 Fotovoltaikanlage


Frage gestellt am 2012-06-19 19:25:35.484
Frage gestellt von isira
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 31
Aufrufe der Frage 7357


Im Herbst letzten Jahres ließ ich eine PV-Anlage über einen Internetdiensteleister ausschreiben. Das günstigste Angebot erhielt ich von einer Firma im badischen Raum. Die Anlage sollte wegen der Einspeisevergütung noch bis Jahresende 2011 montiert werden. Im Angebot inbegriffen war die komplette Montage der Anlage excl. der Zählermontage. Bei Lieferung des Materials wurden 95 % des Kaufpreises fällig der Mittels Scheck bezahlt wurde. Ende Dez. erschien ein unqualifizierter Montagetrupp, der sich mit der Beschaffenheit meines Daches überfordert sah und unverrichteter Dinge abzog. Ich habe danach nur wenig bis nichts von der Firma gehört, aber auf eigene Veranlassung einen Dachdeckermeister zur Begutachtung des Daches zu Rate gezogen. Der sah in der Montage einer PV-Anlage kein herausragendes Problem. Angesichts der Witterung war bis Mitte Feb. 2012 eine Monatge nicht möglich. Als dann kurzfristig eine weitere Kürzung der Solarförderung zum 01.03 öffentlich wurde habe ich Druck gemacht und angesichts der Untätigkeit des Lieferanten auf eigene Initiative Angebote eingeholt. Es wurden fortwährend Zusagen nicht eingehalten und versprochene Kontakte mit Handwerkern nicht aufgenommen. Eine Rückabwicklung des Vertrages wurde andererseits abgelehnt. In Anbetracht der nunmehr bevorstehenden Kürzung der Solarförderung zum 1. April habe ich dann auf eigene Kosten einen Dachdecker, sowie einen Elekriker für die Montage beauftragt. Um weiteren finanziellen Schaden abzuwenden musste ich kurzfristig handeln. Nunmehr habe ich dem Lieferanten neben der Erstattung der Montagekosten weitere Kosten Kosten, wie entgangener Gewinn wegen der zwischenzeitlich erfolgten Kürzung der Solarförderung (eine Gewinnprognose auf Grundlage der Förderung von 2011 war Bestandteil des Angebotes), sowie Erstattung des erhöhten Zinsaufwandes, weil ich ja die Anlage nun ohne Einnahmen erzielen zu können über mehrere Monate vorfinanziert habe, in Rechnung gestellt. Man ist lediglich bereit die Montagekosten halbwegs zu erstatten und für die sonstigen Verluste einen geringfügigen pauschalen Erstattungsbetrag zu zahlen. Die Beantwortung meines letzten Schreibens ist erneut seit über einer Woche im Verzug.
Welche Aussichten habe ich z. B. die Verluste wegen der gekürzten Solarförderung in Rechnung zu stellen?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-06-21 19:38:32.427
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

hier können Sie Schadensersatz nach § 280 II BGB i.V.m. § 286 II Nr.1 BGB verlangen. Denn das Unternehmen ist auch ohne Mahnung in Verzug geraten. Denn für die Fertigstellung der Photovoltaikanlage war eine Zeit nach dem Kalender bestimmt.

Der Schadensersatz umfasst nach § 252 BGB auch den entgangenen Gewinn. Daher können Sie die Differenz zwischen der Einspeisevergütung, die Sie bekommen hätten, wenn die Anlage vertragsgemäß fertig geworden wäre, und der Einspeisevergütung, die Sie tatsächlich erhalten, als Schadenersatz verlangen.
Zusätzlich natürlich noch die Erstattung der Montagekosten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Vertragsrecht beim Anwalt-Suchservice



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