Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Einbehaltung der Katzen


Frage gestellt am 2017-07-22 11:26:51.931
Frage gestellt von kleinzack14
Rechtsgebiet Tierschutzrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 93
Aufrufe der Frage 2864


Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner Scheidung im Mai 17, ziehe ich nun aus dem Süden in den Norden, in meine Heimat zurück. Da unsere alte gemeinsame Wohnung groß genug ist, leben wir in dieser getrennt bis zu meinem Wegzug. Im Haushalt leben 4 reine Wohnungskatzen, die im Scheidungsverfahren keine Grundlage von Auseinandersetzungen waren. Jetzt will mein Ex-Mann zwei von den Tiere behalten, wenn nötig sogar mit einstweiliger Verfügung. Die Tiere gehören uns gemeinsam, seine Aussage.
Die Schutzverträge - alle Tiere aus dem Tierheim - wurden ausschließlich mir überlassen, auch auf meinen Namen sind diese Verträge ausgestellt. Ich habe im Vorfeld auch Tierkommunikation mit allen 4 Tiere gemacht, sie wollen zusammenbleiben und mit mir gehen. Mein Ex-Mann will die Verträge nicht anerkennen, sondern geht die emotionale Schiene, die Tiere hängen auch an ihm, die Wohnung ist jetzt viel größer, der Transport wäre Tierquälerei u.v.m... Gehören die Tiere nun mir und kann ich sie mitnehmen, oder hat er juristisch eine Möglichkeit dies zu verhindern?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Mit besten Grüßen G.W.


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-08-14 17:37:03.264
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Darstellungh haben Sie den Vertrag über den Eigentumserwerb der Katzen vorgenommen. Ich nehme an, dass dies auch schriftlich so niedergelegt ist; ggf. kann auch der Mitarbeiter des Tierheimes dies bezeugen.
Damit können Sie die Katzen mitnehmen. Leider ist bei " Widerstand" von ihm es erforderlich, den Rechtsweg zu beschreiten, aslo Klage auf Herausgabe zu erheben.
Sollten Sie aber die Möglichkeit haben, in den Besitz der Katzen zu gelangen, so dürfen Sie das. Sie sind Eigentümer !
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Den Honorarbetrag zahlen Sie bitte auf:
RA Joachim Titz
KSK Ahrweiler
DE 68 5775 1310 0000 4095 24

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Tierschutzrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller kleinzack14 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Joachim Titz beantwortet hat:

Einbehaltung der Katzen
2017-07-22 11:26:51.931
40 €

Sozialstunden
2016-10-03 19:33:42.893
20 €

Sozialstunden
2016-10-02 19:05:35.698
20 €

Höherer Dienst
2016-09-28 02:22:45.514
20 €

Unnormaler HT-Stromverbrauch - was tun?
2016-08-10 10:07:29.307
30 €

Utopischen Wert gemessen
2016-01-07 17:38:10.207
32 €

Befristung Arbeitsvertrag Uni-Klinikum
2015-12-18 12:19:46.266
40 €

Frage zu Teil- oder Mitschuld
2015-07-21 16:40:13.626
50 €

Feuermelder
2015-02-12 16:19:10.926
25 €

Umzug
2014-11-24 03:40:52.397
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Tierschutzrecht

Einbehaltung der Katzen
2017-07-22 11:26:51.931
40 €

Der Ex freund hat den hund angemeldet aber er lebt bei mir
2014-03-16 16:55:56.394
40 €

Anzahlung
2013-05-21 20:17:21.081
30 €

Hühnerhaltung
2013-02-18 20:02:53.988
30 €

Schutzvertrag nicht eingehalten - Tier eingeschläfert
2011-09-21 22:55:11.165
50 €

Schutzvertrag Pferd
2011-08-10 19:05:10.944
80 €

Hund mit Pfefferspray angegriffen
2011-06-19 23:39:53.116
40 €

mündlichen einstellervertrag
2009-11-12 22:25:38.871
30 €

trennungshund
2009-08-10 15:17:03.906
50 €

hund
2009-08-10 14:23:21.943
50 €