Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Frage zum Zivilrecht und oder Strafrecht


Frage gestellt am 2012-03-02 18:24:13.787
Frage gestellt von Hesathom
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 45
Aufrufe der Frage 6499


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schildere erstmal die kurze Situation:
Wir leben in Miete bei einer Genossenschaft und jede Mietpartei hat hier eine kleine Gartenparzelle im Hinterhof dabei. Die Nachbarin hat Ihren letzes Jahr aufgegeben aufgrund Zeitmangel und stand leer. Da bereits einige anderen hier zwei nebenstehende Pazellen zusammengefügt haben, dachten wir, wir tun dies auch. Die wurde auch von unserer Hausverwaltung schriftlich genehmigt. Wir wollten zwar nicht beide Parzellen haben sondern einen an meine Schwägerin abgeben die allerdings nicht hier wohnt und mit dieser Hausverwaltung auch nichts zu tun hat. Dies wurde natürlich auch mit den Nachbarn vereinbart und von der Hausverwaltung genehmigt allerdings sagten die, das ich für alles hafte was passiert und geschieht. Es sei noch angemerkt dass ich die zusätzlich Parzelle nur vorübergehend habe. Sobald einer auszieht und ein neuer einzieht der einen Garten haben möchte muss ich den natürlich wieder hergeben. Ist auch soweit klar.

Nun folgender Sachverhalt;
Von meiner Partnerin und Schwägerin die Mutter ist verstorben, nun ist hier ein etwas großer Erbstreit ausgebrochen. Da uns aber der Tod eher näher geht als bei der Schwägerin das Materiele sowie der Wert, haben wir uns auch die Sachen die Sie eingesteckt hat nicht gefordert oder Sie gebeten gerecht aufzuteilen. Soll Sie es haben.

Nun fängt Sie aber richtig an: Die Kaution von der alten Whg wurde der Schwägerin komplett ausbezahlt. Da sehen wir nun nicht ein das wir auch locker bleiben.
Des Weiteren hat Sie im Garten, den wir Ihr sogesagt geliehen haben, von uns Strom bezogen. Sie hatten damals einen Stromzähler hingebaut damit wir dies Jährlich korrekt abrechnen können. Aufgrund der Streiterei und auch einen neuen Mieter ab Ende März wurde Sie bereits aufgefordert die Gartenhütte usw zu räumen. Leider ist nur alles ausgeräumt worden und die Hütte usw stehen alle noch da. Heute wollte ich den Strom ablesen um die Rechnung zu schreiben, allerdings hab ich mit Schock gemerkt dass die auch den ganzen Stromkasten und Zähler abgebaut haben sodass ich keine Ablesung mehr durchführen kann. Zeugen dass der Strom über meine Whg gelaufen ist kann die komplette Hausgemeinschaft bezeugen.

Nun meine Fragen:
In einer Hütte steht noch ein sehr wertvoller Kühlschrank. Mach ich mich strafbar wenn ich den als Pfand heraus hole (Schloss muss gebohrt werden) bis ich die Stromkosten (Pauschal berechnet) plus die hälftige Kaution der Whg von der verstorbenen Mutter erhalte?

Einen schriftlichen Nebenvertrag über den Garten habe ich, wie bereits erwähnt, mit meiner Hausverwaltung. Sie hat hier absolut nichts zu tun, es ist auch nichts schriftlich über die Nutzung durch Ihr ausgemacht worden. Ich kann ja nun auch in den Garten gehen und alles durcheinander bringen, weil es ja mein Garten ist, nur wie ist das eben wenn ich in Ihr Eigentum gehe?!? Allerdings hat Sie die Hütte auch mal aus der Zeitung gekauft, sodass auch hier von Ihr aus kein Eigentumsnachweis vorhanden ist genauso wie mit dem Kühlschrank der ebenfalls aus der Zeitung ist!

Anders sehe ich keinerlei Chancen die Kosten für Strom usw zu bekommen.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Zeit und für die Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-03-03 09:42:26.866
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

das Aufbohren von Schlössern an Hütten, die Ihnen nicht gehören, erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung und das Eindringen in die Hütte ist Hausfriedensbruch.
Daher muss Ihre Frage mit ja beantwortet werden.
Ich empfehle der Schwägerin erst einmal schriftlich mitzuteilen, wie viel Geld Sie für den Strom haben wollen und eine Zahlungsfrist zu setzen.
Nach fruchtlosem Fristablauf sollte ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Zivilrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Bernhard Müller beantwortet hat:

Abrechnung Leitungswasserversicherung
2013-06-17 11:27:04.545
40 €

Wegen revision
2013-03-10 09:24:52.415
25 €

Revision
2013-03-09 21:11:50.38
20 €

Geld aus Erbmasse für Grabpflege separieren
2013-03-05 17:09:39.241
40 €

möglicherweise fehlerhafter Notarvertrag
2012-12-14 20:59:56.595
40 €

Farbwahl
2012-11-13 16:59:52.942
20 €

Fotovoltaikanlage
2012-06-19 19:25:35.484
50 €

Frage zum Zivilrecht und oder Strafrecht
2012-03-02 18:24:13.787
35 €

Kindesunterhalt
2012-01-31 13:26:49.3
25 €

Schalldämmung Eigentumswohnung
2012-01-30 10:09:11.81
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Zivilrecht

Campingplatz
2022-01-18 19:33:34.583
50 €

Paketverlust Abtretungserklärung
2018-10-12 01:54:42.967
35 €

Arbeitgeber verlangt bei Kündigung "Geschenk" zurück
2015-09-30 15:45:16.532
25 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 20:54:16.894
30 €

Dringend Hilfe!
2013-09-23 19:18:57.673
40 €

Vodafone beauftragt Inkassobüro
2013-01-11 15:01:46.866
20 €

Vodafone Telefongesellschaft hat Inkasso Firma beauftragt
2013-01-11 13:10:49.242
20 €

Frage zum Zivilrecht und oder Strafrecht
2012-03-02 18:24:13.787
35 €

Unterlassungsklage,Schmerzensgeld,Strafanzeige
2011-10-03 19:07:30.295
65 €

Ärztepfusch
2011-08-19 19:20:42.361
100 €