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Frage gestellt am 2014-02-02 22:14:09.643
Frage gestellt von Klausi
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 36
Aufrufe der Frage 4842


Ich bin seit 01.09.2013 Rentner.
Ich wechselte von der AOK zur Knappschaft,
da ich von dieser auch meine Rente bekomme.Vom 1.-30.09.13 bezog ich Geld vom
Amt für soziale Sicherung.Diese hat auch für diesen Monat meine Beiträge für die AOK bezahlt.Nun bekomme ich plötzlich von
der Knappschaft eine Beitragsrechnung von
monatlich 137,- € weil die AOK mich als freiwillig Versicherter gemeldet hat.Dies ist ja vollkommen unrichtig.Nun willmir die Knappschaft meine Beiträge von der Rentenversicherung zurückzahlen ohne das irgendwie Nachrichten an mich gelangt sind.Ist dies rechtlich?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-02-03 10:24:57.122
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

es ist hier in der Tat nicht nachvollziehbar, wie es zu der freiwilligen Mitgliedschaft gekommen ist.

Nach Ihrer Darstellung dürften Sie als Rentner versichert sein; in der Knappschaft als gesetzliche Versicherung.

Die Besonderheit ist aber die, dass dieses auch gilt, wenn Sie den Rentenantrag gestellt haben; also auch in der Zeit in der über Ihren Antrag entschieden wird.

So wird es hier gewesen sein. Überbrückend sind dann für den Monat 9/2013 Sozialleistungen in Anspruch genommen worden. Das ändert aber eben zunächst daran nichts.

Nun ist es wohl versehentlich zu dieser Meldung der freiwilligen Versicherung gekommen. Deswegen auch die Rechnung. Zutreffend wäre aber, wenn Sie diese bezahlt hätten, dass Ihnen dieser Betrag zurückerstattet wird, wenn die Rente bewilligt worden ist.

Keinesfalls ist es hier zu einer freiwilligen Mitgliedschaft gekommen; das muss die AOK auch richtig stellen. Ihre Position als Renter gilt eben auch ab Antragstellung.

Sie führen ja auch aus, dass eine freiwillige Mitgliedschaft gar nicht besteht.

Das muss richtig gestellt werden. Eventuell von Ihnen wie auch immer gezahlte Beträge müssen Ihnen erstattet werden.

Für Rückfragen können Sie sich an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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