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 Kündigung PVK


Frage gestellt am 2017-12-20 14:41:29.844
Frage gestellt von Claudia
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 77
Aufrufe der Frage 3381


Hallo, ich habe eine Frage zu meiner PVK.Ich bin im zweiten Jahr versichert und muss nun zum Jahresende meine Rechnungen dieses Jahres einreichen. Bei mir hat sich in diesem Jahr ein chronisches Asthma entwickelt , Ursache noch unbekannt, und natürlich sind die Rechnungen dementsprechend.Ich weiß auch, dass die PVK nun nachforschen wird, ob vor Abschluss der Versicherung solche gesundheitlichen Probleme bekannt waren. Ich hatte vor Abschluss der Versicherung weder beim Hausarzt noch Lungenarzt Asthma diagnostiziert bekommen, das weiß ich. Allerdings habe ich dem Pneumologen bei meinem letzten Besuch gesagt, dass ich in der Kindheit Asthma wegen einer Tierhaarallergie hatte. Das steht wahrscheinlich auch nun in meiner Krankenakte. Kann mich die Versicherung nun kündigen? Ich dachte eigentlich bei Versicherungsabschluss, dass nur Diagnosen der letzten 5Jahre relevant seien. Können Sie mir da weiterhelfen? Herzliche Grüße


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-12-21 06:40:22.424
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


zur Frage der abgefragten Zeiträume von Vorerkrankungen kommt es auf Ihren Versicherungsvertrag an.


Die Zeiträume sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Wenn in Ihrem Vertrag der Zeitraum von 5 Jahren abgefragt wurde, kommt es auch nur auf die Erkrankungen, Diagnosen etc. in den 5 Jahren an.

Bezogen auf das Asthma in der Kindheit dürften, wenn nur der Zeitraum abgefragt ist, auch keine Angaben erforderlich gewesen sein.

Die Besonderheit in Ihrem Fall ist aber Ihre Allergie. Auch wenn Sie keine Beschwerden mehr hatten, bestand diese auch zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Sollten Sie diese nicht angegeben haben, könnten es zu Problemen kommen, wenn das Asthma darauf zurückzuführen ist.

Das muss nicht sofort die Kündigung sein, es kann auch rückwirkend zu einem Risikoausschluss kommen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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