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 Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung


Frage gestellt am 2024-03-04 11:22:37.028
Frage gestellt von SW04
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 310


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann hat sich nach über 16 Jahren Ehe vor einem Monat von mir getrennt. Wir leben aber weiterhin in unserem gemeinsamen Haus zusammen. Seit einer Woche schlafen wir getrennt, allerdings im gleichen Zimmer, weil es platzmäßig nicht anders möglich ist. Kinder haben wir keine. Wir sind eine Zugewinngemeinschaft ohne Ehevertrag.

Ich befinde mich derzeit in einer beruflichen Neuorientierungsphase (gebe derzeit eine selbständige Tätigkeit auf und suche etwas Neues) und habe dadurch kaum eigenes Einkommen. Mein Mann hat mir in der Vergangenheit vermittelt, das er diese Veränderung unterstützt und ich mir hier auch entsprechend Zeit dafür nehmen kann. Er verdient als Angestellter ca. 5300 Euro netto.

Mein Mann hat mir nun vorgeschlagen, das wir unser gemeinsames Kapitalvermögen schon jetzt hälftig aufteilen und jeder dann mit seinem Teil tun könne, was er wolle, ohne es mit dem anderen abzustimmen. Er schlug weiter vor, sein Gehalt ebenfalls hälftig aufzuteilen, solange wir noch zusammen sind und dass jeder dann davon hälftig unsere Fixkosten zahlt und über den Rest frei verfügen kann.
Da mein Mann über die Jahre immer mehr als ich verdient hat, entfällt der grössere Teil unseres Vermögenszuwachses auf ihn. Ich hatte lediglich vor der Ehe etwas mehr Ersparnisse als er, die man dann wohl aus der Aufteilung herausnehmen müsste.
Was mit unserem gemeinsamen Haus passieren wird, ist noch unklar, da wir es beide ja noch bewohnen und bisher keiner konkret einen Auszug anstrebt. Ich denke, es würde dann später verkauft und der Erlös aufgeteilt oder falls er es übernehmen will, müsste er mich auszahlen.

Auf den ersten Blick klingt sein Aufteilungs-Angebot für mich fair, aber ich würde gerne wissen, ob mir bei Annahme dessen evt. auch Nachteile entstehen bzw.was ich beachten muss, auch in Bezug auf eine spätere Scheidung.

Vielen Dank!


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2024-03-04 15:01:47.323
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


das Angebot Ihres Mannes ist in der Gesamtbetrachtung vollkommen in Ordnung, könnte so akzeptiert werden:

Unterhalt:

Bei Unterhalt ist entscheidend, dass die gesamte Lebenssituation auf dem gemeinsame Lebensplanung gestützt wird, sodass Ihr Mann Ihnen gegenüber auch barunterhaltspflichtig ist.

Allerdings müsste der vom bereinigten Nettoeinkommen nur 3/7 der Differenz zu Ihren Einkünften zahlen.

Dann aber ist der angebotene hälftige Berteilung für Sie günstiger.


Zugewinn:

Beim Zugewinn sieht es etwas anders aus, da das Endvermögen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages ermittelt wird. Hätte Ihr Mann dann noch mehr Vermögen erlangt, wäre das Endvermögen sicherlich höher und auch möglicherweise dann der Zugewinnausgleich.

Da könnte es also etwas nachteiliger für Sie werden. Allerdings müsste man dann ggfs. einen höheren Anteil beim Anfangsvermögen (jeweiliges Vermögen bei Heirat) wohl annehmen.



Und Sie dürfen nicht vergessen – eine einvernehmliche Scheidung vermeidet einen „Rosenkrieg“, spart Zeit, Nerven und Geld.

Insgesamt erscheint das Angebot also durchaus fair und annehmbar.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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