Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Ausfallhonorar


Frage gestellt am 2023-10-11 22:34:32.584
Frage gestellt von DPW90
Rechtsgebiet Medizinrecht
Gebot 65 €
PLZ Gebiet 50
Aufrufe der Frage 924


Guten Tag, in meinem Falle geht es um eine Aufforderung des bezahlens eines Ausfallhonorars. Ich bin zur Zeit in Behandlung beim Zahnarzt bzgl. Zahnersatz und musste in der Vergangenheit einen Termin in der Praxis bereits kurzfristig leider absagen. Daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen mit der Info das wenn sowas nochmal passieren sollte, ich ein ausfallhonorar zu bezahlen habe. Am Montag, den 25.9 hätte ich um 9.30 Uhr einen Termin gehabt. Da ich allerdings gerade in Behandlung beim Orthopäden bin und bei mir Arthrose beidseitig und rechts schon fortgeschritten diagnostiziert wurde, habe ich tagesform abhängig schon starke Schmerzen. In der Nacht von Sonntag auf Montag habe ich kaum schlafen können, sogar das liegen ist teilweise ohne Schmerzmittel, eine Tortur. Ich habe Montag morgen angerufen und erklärt das ich den Termin nicht wahrnehmen kann, durch die Schmerzen. Da der Termin sicherlich 2-2.5 Stunden Zeit in Anspruch genommen hätte. Ich hätte dies, vorallem auf dem Rücken liegend, absolut nicht durchhalten können. Nun war meine Absage zu kurzfristig, da die Zahnarzt Praxis eine 24 Stunden vorher absage Frist hat. Nun gut, aber ich plane meine Schmerzen ja auch nicht. Nun habe ich einen Brief mit der Forderung bekommen, ein Ausfallhonorar von 312€ zu bezahlen.
Muss ich die 312€ bezahlen?

Falls ich nicht verpflichtet bin dies zu bezahlen, hätte ich gerne einen Anwalt der mich im weiteren Vorgehen vertritt/berät


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2023-10-13 08:44:04.662
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung werden Sie den Betrag nicht zahlen müssen.

Denn so eine Klausel, wonach vereinbarte Termine bei Verhinderung des Patienten 24 Stunden vorher abgesagt werden müssen und ansonsten ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werde, ist unwirksam.

Denn das beeinträchtigt den Patienten laut Rechtsprechung unangemessen, da er keine Möglichkeit habe, bei einer unverschuldeten kurzfristigen Absage, etwa wegen Krankheit, die Zahlung des Ausfallhonorars zu verhindern (LG Berlin, Urteil vom 15.04.2005, Az.: 55 S 310/04).


Auch der geforderte Betrag wäre im Übrigen nicht nachvollziehbar:

Ein ersatzfähiger Schaden für die Arztpraxis kann nur dann vorliegen, wenn der Arzt bei einem rechtzeitig abgesagten Termin einen anderen Patienten hätte behandeln können, den er tatsächlich nicht behandeln konnte.

Der Zahnarzt müsste also belegen können, dass er aufgrund des kurzfristig verpassten Arzttermins unnötigen Leerlauf hatte. Die allgemeine Behauptung des Arztes, durch die Absage sei die Behandlung anderer Patienten verhindert worden, reicht dafür aber nicht aus.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Arzt und Personal dann dort stundenlang beschäftigungslos herumgestanden haben, sodass der angebliche Ersatzanspruch auch deshalb ausscheiden wird.

Weisen Sie die Forderung also zurück; gerne können Sie dazu auch meine Antwort ausdrucken und verwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
https://rabohledotcom.wordpress.com

OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
(BLZ 280 200 50) KTO.-NR. 1425948500
BIC: OLBODEH2XXX
IBAN: DE 67 2802 0050 1425 9485 00



zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Medizinrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Medizinrecht

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Kieferorthopädische Behandlung
2020-09-29 16:42:10.288
25 €

Diagnosefehler
2012-03-15 20:15:21.723
40 €

Fußmassage
2010-03-17 19:39:32.932
20 €