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 dauerhafter Verbleib im Notlagentarif der PKV


Frage gestellt am 2015-11-19 13:10:51.29
Frage gestellt von Bodo
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 38
Aufrufe der Frage 6415


Ich bin leider sehr teuer in der PKV versichert und kann dies mit 68 Jahren auch nicht mehr ändern.
Ein Tarifwechsel in meiner PKV lohnt sich auch nicht und führt nicht zu geringeren Beiträgen.
Ich habe die Pflegeversicherung bis heute durchgängig bezahlt. Die Krankenversicherung gemäß Tarif habe ich ab März 2015 nicht mehr bezahlt. Nach mehrfacher Mahnung wurde ich im Juli 2015 auf den Notlagentarif umgestellt; seither zahle ich pünktlich die dafür anfallenden wesentlich geringeren Beiträge.
Im August 2015 wurde ich von einem Inkasso-Unternehmen ultimativ zur Zahlung der Beitragsrückstände (von März bis Juni 2015), zzgl. der Zinsen, Gebühren usw., aufgefordert. Wir "einigten" uns auf die Zahlung in 6 Raten. Doch eigentlich will ich die Rückstände nicht ausgleichen, damit der alte, unbezahlbare Vertrag nicht wieder auflebt. Was muss ich tun, damit ich dauerhaft im Notlagentarif bleiben kann?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-11-20 11:27:15.23
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich habe leider gute Nachrichten für Sie.

Ein dauerhafter Verbleib im Notlagentarif ist leider nicht möglich; gesetzlich auch nicht vorgesehen.

Er dient nur dazu bei vorübergehenden Nichtzahlungen eine Regelung zu finden, dass dennoch zumindest die Notversorgung gesichert ist.

Der Notfalltarif dient hingegen nicht dazu auch langfristig finanzielle Engpässe zu überwinden.

Er ist nur für den Zeitraum gedacht, in welchem die aufgelaufenen Rückstande beglichen werden. Nach Zahlung können Sie nicht im Notlagentarif verbleiben.

Sie sollten aber einen Tarifwechsel nochmals prüfen lassen. Unter Umständen gibt es doch noch eine Möglichkeit, wenn Sie als langjähriger Versicherter einzustufen sind.

Ein Notalgentarif ist aber nur dann möglich, wenn es zu Beitragsrückständen gekommen ist; er ist nicht langfristig möglich.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Mitteilung machen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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