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 Kürzlich gekauftes Auto nach einer Woche schaden


Frage gestellt am 2015-07-03 11:19:27.352
Frage gestellt von Frank52
Rechtsgebiet Kaufrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 38
Aufrufe der Frage 3455


Gten Tag,

ich habe mir am 23.06.15 einen Gebrauchten Pkw gekauft, bei einem Händler für 3595Euro.
Nach einer Woche ist mir der Rillenriemen gerissen.
Schadenursache von der Renaultwerkstatt
(defekte rillenriemenscheibe der Kurbelwelle.
Reparaturkosten hiefür 520Euro.Das Auto musste abgeschleppt werden, kosten hierfür 100Euro.
Ich habe mit dem Händler Telefoniert wegen der Kosten.
Er bezieht sich auf dem im Kaufvertrag, unter Sondervereinbarung, (PKW wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung ohne Garantie verkauf)
Meine Frage hierzu!

Ist der Händler mir als Käufer Gewährleistungsverpflichtet auch wenn er das im Kaufvertrag erwähnt?








  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-07-05 16:22:22.073
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie als Privatperson den PKW erworben haben, kann die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Im Vertragsverhältnis Händler-Privatperson ist ein Gewährleistungsausschluss nicht zulässig.

Der Händler ist dann in der Gewährleistungspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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Blog: http://ra-bohle.blog.de/

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