Gebrauchtwagenkauf
Frage gestellt am 2009-09-30 21:27:20.592
Frage gestellt von rose
Rechtsgebiet Kaufrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 89
Aufrufe der Frage 5624
Ich habe am 24.08.2009 einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes Fahrzeug unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Die Übergabe des Fahrzeugs mit Restzahlung des Kaufpreises war am 31.08.2009 Vertragspartner ist ein Autohaus. Eine Garantie über ein Jahr wurde vereinbart. Im Kaufvertrag wurde schriftlich festgehalten, dass die Bremsen vorne und der Auspuff erneuert und zwei kleine Beulen ausgebessert werden sollten. Außerdem sollten Winterräder mit dem Fahrzeug ausgeliefert werden. Bei bzw. nach Abholung des Fahrzeugs habe ich festgestellt, dass bis auf einen Punkt (Auspuff erneuert) die Vereinbarungen nicht erfüllt waren. Also habe ich auf der Erfüllung der weiteren Punkte bestanden und zwischenzeitlich wurde auf mein mehrfaches Drängen auch teilweise nachgebessert. Bis zum heutigen Tag ist der letzte Punkt jedoch noch nicht erfüllt (Ausbesserung Beulen). Außerdem habe ich erst bei der Übergabe erfahren, dass der Verkäufer nicht ím Besitz des Ersatzschlüssels incl. dazugehöriger Code-Karte war. Ich habe daher nur einen Schlüssel zum Fahrzeug erhalten.
Zwischenzeitlich hatte ich jetzt auch schon eine Panne. Der Motor lässt sich nicht mehr starten. Ohne Ersatzschlüssel und Code-Karte für den Notstart ist eine weitere Fehlersuche nicht möglich.
Hinzu kommt, dass die Anzahl der Vorbesitzer im Kaufvertrag falsch angegeben ist. Die Formulierung lautet: „Zahl der Halter lt. Fz.-Brief: 1“. Tatsächlich hat das Fahrzeug aber zwei Vorbesitzer. Bei Abschluss des Vertrages habe ich mir den Fahrzeugbrief allerdings leider nicht zeigen lassen, so dass ich von diesem Umstand erst nach Zulassung auf mich Kenntnis erhalten habe.
Ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich?
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2009-09-30 22:45:52.75
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :
Sehr geehrte Fragestellerin,
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