Wer haftet für Beschädigungen auf der Baustelle?
Frage gestellt am 2015-04-14 17:51:36.192
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Baurecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 5617
Ausgangssituation:
Ich habe ein Bauunternehmen damit beauftragt den Rohbau für ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Auf dem Baugrundstück habe ich mit einem Bauhelfer, den ich selber auf 450 € Basis eingestellt habe, zwei Sickerungskästen für die Regenwasserentwässerung verlegt (wurden zementiert). Am ersten Tag der Baustelleneinrichtung habe ich dem Bauunternehmer das Baugrundstück im Detail gezeigt und hierbei darauf hingewiesen, dass die Sickerungskästen nicht beschädigt werden dürfen. Am ersten Tag wurden einige der Bauzäune aufgestellt.
Der erste Sickerungskasten hat der Polier des Bauunternehmers mit einem Stein zugedeckt und anschließend mit Schotter überzogen, weil er angeblich den Kasten beim Aufbau des Krans nicht beschädigen wollte.
Mehrere Wochen später sollte die Bodenplatte eines Nebengebäude betoniert werden. Da ich bei der sog. Eisenabnahme durch den Prüfinengieur dabei sein wollte, war ich während des Betonage anwesend. Das vom Rohbauer beauftragte Betonwerk traf mit dem Betonwagen auf der Baustelle ein. Der Betonwagenfahrer fragte mich, ob er noch weiterfahren könne. Ich sagte Ihm, er möge noch warten, da ich nicht wusste, wie nah an die zu betonierende Stelle üblicherweise herangefahren wird. Richtig ist, dass auf der Zufahrt rechts eine großer Behälter mit Stahlwaren stand und vor Ihm in etwa 20 m Entfernung bereits 3 Fertiggaragen standen. Ca. 6 m vor der ersten Garage befand sich ein Sickerungskasten.
Als der Betonwagenfahrer rückwärtsfuhr, um zwischen Behälter und Garagen rechts abzubiegen habe ich darauf vertraut, das die Mietarbeiter des Bauunternehmers dem Fahrer durch Zeichen andeuten würden, wie er fahre könne, um nichts zu beschädigen. Der Faher fuhr letztendlich über diesen Sickerungskasten und zerstörte diesen vollständig.
Das Betonwerk lehnt die Schadenregulierung mit der Begründung ab, ich hätte den Sickerungskasten absperren müssen, damit die Stelle für den Fahrer erkennbar gewesen wäre.
Meine Fragen:
1. Da ich das Bauunternehmen beauftragt habe den Rohbau zu errichten, der seinerseits das Betonwerk mit der Anlieferung von Beton beauftragte, gehe ich davon aus, das das Bauunternehmen von mir in Haftung zu nehmen ist und nicht das Betonwerk. Ist das grundsätzlich richtig so?
2. Im Leistungsverzeichnis für Erd-Mauer-Betonarbeiten wurde vertraglich vereinbart, das der Auftragnehmer „Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen vor Arbeitsbeginn zu sichern“ sind. Wäre der Auftragnehmer (Rohbauer) aufgrund dieses Vertragsteils bereits in der Pflicht gewesen, den Sickerungskasten zu sichern`?
3. Wäre der Bauunternehmer auch verpflichtet gewesen, die „Gefahrenstelle“ (Sickerungskasten) abzusperren, wenn der obige Absatz im Leistungsverzeichnis nicht stehen würde?
4. Trifft mich eine Teilschuld? Wäre ich in der Pflicht gewesen den Sickerungskasten abzusperren?
5. Wie sollte ich Vorgehen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können?
6. Ich habe ein großes PVC-Plakat gedruckt (1,5 m x 1,4 m), welches ich an einem der Bauzäune aufgehängt habe. Da ich ja für die Bauzeit Geld für die Bauzäune zahle gehe ich davon aus, das ich das Recht habe, so zu verfahren. Ist das korrekt so oder bräuchte ich dennoch die Erlaubnis vom Bauunternehmer?
Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen stets die Rechtsgrundlage an. Vielen Dank!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2015-04-15 10:08:50.67
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :
sehr geehrter Ratsuchender,
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