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 kündigungsfristen bei Dienstleistungsverträgen


Frage gestellt am 2014-11-23 11:55:27.803
Frage gestellt von fremderjoerg
Rechtsgebiet Dienstvertragsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 26
Aufrufe der Frage 5642


ich habe am 13.03.2008 als kleinunternehmer nach § 19 einen Dienstleistungsvertragvertrag zur Grundstückspflege mit einem Unternehmen abgeschlossen , Kündigungsfristen wurden nicht vereinbart , Bezahlung erfolgte immer pauschal zum Monatsende , dieser vertrag wurde mir am 21.11.2014 zum 31.12.2014 mit der Begründung "interner Umstrukturierung " gekündigt ! ist das a) überhaupt rechtens , b ) ist die frist in ordnung ?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-11-23 14:22:54.754
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich kann ein Dienstvertrag gekündigt werden, es sei denn, die Kündigung wurde ausgeschlossen oder es ist eine zeitliche Befristung (dann wäre nur eine fristlose Kündigung möglich) vereinbart.

Die Berechtigung und die Frsitberechnung ergibt sich aus § 621 BGB.

Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig, wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats.

Und wenn bei Ihnen die monatliche Abrechnung erfolgt ist, ist die Kündigung zum 31.12. rechtens.


Sicherlich nicht die von Ihnen erhoffte Antwort. Aber die Rechtslage ist leider so.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
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