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Frage gestellt am 2010-04-05 08:54:04.805
Frage gestellt von AdrianOE
Rechtsgebiet Ausländerrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 38
Aufrufe der Frage 5256


können wir nun nicht irgendwas beantragen? sei es ein visum für die heirat? ich habe doch in österreich auch nichts mehr!


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-04-05 11:05:34.656
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

irgendwas beantragen geht nicht. Ein Aufenthaltsrecht für Familienangehörige sehen Richtlinie und nationale Gesetze nur vor, wenn die Ehe schon besteht, aber nicht, wenn die Ehe erst in Zukunft geschlossen werden soll.

Wichtig ist auch, dass Sie freiwillig ausreisen und den Behörden keine Gelegenheit geben Sie auszuweisen. Am Dienstag nicht erst zur Ausländerbehörde gehen, sondern gleich nach Österreich fahren und von dort per Fax und per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, dass Sie wieder in Österreich sind. Als Absender können Sie die Adresse eines Bekannten in Österreich nehmen. Bei diesem melden Sie sich auch offiziell an.

Damit können Sie auch gleich beweisen, dass Sie freiwillig ausgereist sind. Wenn Sie alle Unterlagen für die Hochzeit zusammen haben, reisen Sie offiziell wieder ein. Eine genaue Frist, wie lange Sie in Österreich bleiben müssen, ist in der Richtlinie nicht ausdrücklich genannt, also Ermessenssache der Behörde.

Wenn Sie sowieso noch 3 Monate brauchen, um die Unterlagen zu suchen, dürfte dies meines Erachtens reichen, um wieder 3 Monate zu bekommen.

Betrachten Sie diese Zusatzinformation bitte als kostenlose Nachfrage zur ursprünglichen Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Ausländerrecht beim Anwalt-Suchservice



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