Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Doppelte Staatsbürgerschaft- Namensänderung


Frage gestellt am 2018-03-13 16:50:46.012
Frage gestellt von Yasmin
Rechtsgebiet Ausländerrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 20
Aufrufe der Frage 5092


Guten Tag,


ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft für Deutschland und Ägypten. Ich habe die nun die Absicht in Deutschland einen Antrag auf eine Namensänderung zu stellen, bzw. meinen zweiten und dritten Vornamen abzulegen, die in der arabischen Tradition vom Vater und Großvater übernommen werden.

Meine Frage lautet, ob es zwingend erforderlich ist, meinen Namen entsprechend auch auf meinem ägyptischen Ausweis ändern zu lassen und falls eine Namensänderung von ägyptischer Seite nicht akzeptiert wird, ob sich dies auf meine Staatsbürgerschaft auswirkt.

Ich danke im voraus für die Beantwortung meiner Frage.


  Rechtsanwältin Nicole Rinau hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-05-09 12:04:49.229
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Rechtsuchende,

eine Änderung Ihres Namens nach deutschem Recht bzw. ein solcher Antrag wirkt sich nicht auf die Staatsbürgerschaft aus.

Die Namensänderung wird auf Antrag von den deutschen Behörden nur durchgeführt, sofern einer der im Namensänderungesetz aufgeführten Gründe einschlägig ist. Das Gesetz finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

An das Vorliegen dieser Voraussetzungen sind natürgemäß hohe Hürden gebunden, da das öffentliche Interesse an der Beständigkeit der Namensführung gerade bei Personen, die ihren Namen über erhebliche Zeit hinweg im Rechtsleben geführt haben, hohes Gewicht hat. Bei der Prüfung durch die Behörde, ob ein wichtiger Grund für die begehrte Namensänderung vorliegt, ist deshalb generell ein strenger Maßstab anzulegen. Sie sollten Ihren Antrag also gut begründen.

Sollte die Namensänderung abgelehnt werden, erwachsenen Ihnen dadurch aber keine Nachteile (außer die Verwaltungskosten).

Es ist auch nicht zwingend notwendig, den Namen auch im ägyptischen Pass ändern zu lassen. Solche unterschiedlichen Namen in Pässen von zwei Staaten sind gar nicht so selten und haben mit dem unterschiedlichen nationalen Namensrecht zu tun. Es ist auch fraglich, ob Ägypten das überhaupt machen könnte/wollte. Denn das dortige Namensrecht sieht das Ablegen dieser Namensbestandteile meines Erachtens gerade nicht vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Nicole Rinau
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Sozialrecht

BÜMLEIN
Rechtsanwaltskanzlei
Kurfürstendamm 157, 10709 Berlin

Tel: +49 30 88 71 18 - 0 (Zentrale)
Fax: +49 30 88 71 18 - 20

rinau@buemlein.com
Skype: nicole.rinau



zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Nicole Rinau, Kurfürstendamm 157/158, 10709 Berlin

Anwalt für Ausländerrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Yasmin hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Nicole Rinau beantwortet hat:

kindergeld
2018-08-08 12:12:05.279
40 €

Doppelte Staatsbürgerschaft- Namensänderung
2018-03-13 16:50:46.012
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Ausländerrecht

Doppelte Staatsbürgerschaft- Namensänderung
2018-03-13 16:50:46.012
40 €

Deutschland Leben
2014-10-06 20:26:08.109
40 €

Heirat mit einer Touristin
2012-10-09 09:26:34.494
20 €

recht aud wiederkehr
2010-09-12 16:24:34.887
20 €

Wichtig!
2010-04-05 08:54:04.805
20 €

Wichtig!
2010-04-04 17:56:17.022
40 €