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 Pfändung Erbteil


Frage gestellt am 2012-01-09 19:27:43.107
Frage gestellt von urlaubstern
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 7567


Betreff: Pändung Erbanteil

Text:Ich habe einen vollstreckbaren Titel und erfahren dass mein Exmann Miterbe einer Erbengemeinschaft ist. Ich weiss das das Erbe ein Sparbuch ist (bank und sparbuchnr weiss ich auch) Kopie des aerbscheines hab ich auch. Das Ag hat gesagt ich muss gegen die erbgemeinschaft pfänden und zwar das gesamterbe, darf aber das sparbuch nichf erwähnen. Mehr wollten die mir nicht sagen.Meine Frage: ist der Antrag ZP 311 richtig?? wie ist die formulierung in dem feld in dem ich den Drittschuldner angeben muss. Eilt


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-01-09 22:06:26.875
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie erhalten ein Muster des richtigen Formulars als PDF Datei an Ihre E Mail Adresse.

Bei der Angabe des Drittschuldners sind 2 Fälle zu unterscheiden. Wenn ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, ist anzugeben: Name und Adresse des Testamentsvollstreckers in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker über den Nachlass des Name des Erblassers (Verstorbenen).

Wenn kein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, sind sämtliche Miterben mit Name und Adresse anzugeben:

Erbe1 Adresse 1, Erbe 2 Adresse 2, .... als Erben des Name des Erblassers.

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss muss sämtlichen Miterben zugestellt werden. (Palandt Rn. 15 zu § 2033 BGB)
Daher sind entsprechend viele Exemplare des Antrags einzureichen.

Dann kreuzen Sie an Anspruch gem. Anlage.
Als Anlage nehmen Sie ein Extrablatt. Dort schreiben Sie:
Gepfändet wird der Erbanteil des Schuldners an dem Nachlass des (Name des Erblassers) einschließlich des nach § 2042 BGB bestehenden Anspruchs auf Auseinandersetzung.

Wichtig: Die Anlage muss in der gleichen Stückzahl wie der eigentliche Antrag eingereicht werden. Die einzelnen Nachlassgegenstände dürfen nicht erwähnt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht beim Anwalt-Suchservice



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