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Frage gestellt am 2013-09-23 20:54:16.894
Frage gestellt von KleinMoldi
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 5560


Meine Freundin und ich haben am 18.08.2013 einen Brief per Einschreiben/Rückschein mit 200,€ an jemanden gesendet dem wir das Geld zurück geben mussten. Der Brief kam erst heute bei der Familie an, die haben mir aber geschrieben das dort keine 200,€ drinne waren und sie hätte das auch gefilmt wie sie den öffnete und meine frage ist jetzt weil ich habe wirklich einen Brief mit 200,€ abgeschickt was ich jetzt tun kann. Sollen wir jetzt denen die 200,€ nochmal Überweisen obwohl wir nichts dafür konnten das die verschwunden sind?! droht mir gefahr? oder muss ich ins Gefängniss?! Ich mein ich würde dann 400,€ verlust machen wenn ich denen nochmal 200,€ jetzt überweise!


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-09-24 07:01:58.11
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

in Ergänzung zu meinen bereits getätigten Ausführungen erläutere ich Ihnen die Vorgehensweise wie folgt:

EUR 200,00 nicht noch einmal überweisen. Einfach darauf ankommen lassen, ob die Gegenseite nohcmals Geld fordert und auch gerichtlich geltend macht (einklagt).

Selbstverständlich müssen Sie nicht in's Gefängnis.

Mit freundlichen Grüßen

H. Filiz

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Zivilrecht beim Anwalt-Suchservice



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