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 Dauercampingplatz - fest verbauter Wohnwagen


Frage gestellt am 2020-09-14 10:30:18.893
Frage gestellt von midt
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 3997


Hallo liebe Anwalt-Onlineservices,

ich habe für mich bzw. meine Kinder wegen dem Corona-Lockdown Anfang diesen Jahres einen fest verbauten Wohnwagen (inkl. Vordach mit Fenstern und Überdachung) auf einem Campingplatz gekauft. Der Platz selbst ist von mir nur gemietet. Da wir uns auf dem Platz überhaupt nicht wohl fühlen, wollen wir den Wohnwagen nun weiterverkaufen und ich hätte auch mindestens einen sehr seriösen Käufer bzw. Nachmieter für den Platz.

Allerdings beharrt nun aber der Vermieter (Campingplatzbetreiber) darauf, den Platz im April 2021 an einen neuen Mieter zu verkaufen, der den Standplatz leer übernehmen möchte.
Ich würde damit auf dem Kaufpreis für den Wohnwagen sitzen bleiben (wie gesagt fest verbaut, mit Holzvordach, Fenstern, Türen und einem extra Dach) und müsste mich zudem noch für die Entsorgung des Wohnwagens kümmern. Der Wohnwagen steht seit vielen Jahren und so hatte ich ihn im Juni auch übernommen. Der Vemieter war damals beim Verkauf eingebunden - aber ist selbstverständlich nur als Mieter des Platzes in Erscheinung getreten. Mir wurde auch nie gesagt, dass ich den Wohnwagen nicht an einen potentiellen Käufer weiterverkaufen kann.

Ist das rechtens? Immerhin habe ich mindestens zwei seriöse Interessenten, die den Wohnwagen gerne kaufen und den Mietvertrag übernehmen wollen würden.
Der ersten Interessent wurde wohl sehr unhöflich abgewimmelt.

Im Telefonat gestern wurde mir gesagt, dass den Vermieter meine Anliegen zum Verkauf überhaupt nicht interessieren und sie den Platz nur an den Interessenten ohne Wohnwagen verkaufen wollen.

Ich verstehe, dass der Vermieter das letzte Wort hat, was den Nachmieter betrifft. Kann er aber einfach so jeden Interessenten für den Wohnwagen ablehnen und mich zwingen, den fest verbauten Wohnwagen abzubauen?

Immerhin würde ich erwarten, dass ich auch ein Recht habe, da der Wohnwagen eben schon fest verbaut war und mir auch so verkauft wurde.


Auszug aus dem Mietvertrag:
§ 10 Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältnis ist gem. § 1 dieses Vertrages unbefristet.
Eine Kündigung ist jeweils nur mind. drei Monate vor Ende der Sommersaison (1.April – 31.Oktober) bzw. spätestens drei Monate vor Ende der Wintersaison (1. November – 31.März) möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Bei Beendigung des Mietverhältnisses übergibt der Mieter die Stellfläche geräumt und führt alle Veränderungen auf den ursprünglichen Zustand zurück.
Auch vom Vorgänger im Einvernehmen übernommene Änderungen sind auf den ursprünglichen Zustand zurückzuführen, das betrifft auch Anpflanzungen.
Entfernt sich der Mieter nach Beendigung des Vertrages ohne Angabe der Adresse oder reagiert nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen auf ein Räumungsbegehren des Vermieters, ist dieser berechtigt, die Campingausrüstung nach einer Frist von zwei Monaten vom Stellplatz zu räumen und nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung freihändig zu veräußern.
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, wenn die Mietzahlung auch innerhalb einer gesetzlichen Nachfrist von zwei Wochen nach Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfolgt. Eine vorzeitige Vertragskündigung ist auch bei fortwährenden Verletzungen der Vertragsbedingungen und der Campingordnung vorgesehen.
Eine Aufhebung des Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen ist möglich.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Mietzinses.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2020-09-15 14:02:50.2
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

es steht Ihnen frei, den Wohnwagen zu verkaufen. Insoweit kann der Platzbesitzer/Vermieter des Grundstückes Ihnen keine Vorschriften machen und es auch nicht verbieten.

Der Vermieter darf auch nicht etwa Kaufinteressenten verschrecken. Können Sie das nachweisen, macht der Vermieter sich schadenersatzpflichtig, was sogar bis zur Höhe des geplanten Kaufpreises gehen könnte.

Aber die Beweislast liegt bei Ihnen, d.h. Sie müssten nachweisen, dass der Kauf zustande gekommen wäre und aufgrund des Verhaltens des Vermieters geplatzt ist.

ABER:

Sie müssten jeden Käufer darauf hinweisen, dass der Platz im April 2021 verkauft werden soll und geräumt werden muss.

Sofern die Kündigung des Platzes Ihnen bereits in Schriftform zugegangen sein sollte, hat der Vermieter nämlich in der Tat das Recht, die Räumung des Platzes nach § 10 zu verlangen, allerdings nicht zum April 2021, sondern frühestens zum 01.11.2021, da die Dreimonatsfrist sonst nicht eingehalten wird.

Diesen Vertrag mit diesem Passus haben Sie offenbar akzeptiert und er ist auch rechtlich wirksam.

Insoweit hätten Sie bei Ankauf des Wohnwagens auf eine längerfristige Platzmiete oder andere Übernahmebeding8ungen drängen müssen.
So ist aber leider der § 10 im Raum und der ist auch tatsächlich wirksam.


Sollte „Ihr Verkäufer“ bereits bei dem Verkauf an Sie allerdings von diesem Räumungsbegehren gewusst haben (dafür sind Sie beweispflichtig), würde der Verkäufer sich Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig gemacht haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Rechtsanwälte
Bohle & True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
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OLDENBURGISCHE LANDESBANK AG
(BLZ 280 200 50) KTO.-NR. 1425948500
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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Mietrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller midt hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Mittels einfacher Nachfrage konnte der komplette juristische Sachverhalt geklärt werden. Vielen Danke!



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