Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Kfz Rechnung


Frage gestellt am 2010-07-28 17:20:41.965
Frage gestellt von heute
Rechtsgebiet Handwerksrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 82
Aufrufe der Frage 6385


Ein Kfz-Betrieb reparierte meinen Wildschaden am Auto im Mai 2009. Der Hauptschaden war der Scheinwerfer rechts vorne, sonst nur kleine Schäden. Es wurde alles repariert und ein neuer Scheinwerfer eingesetzt. Die Rechnung dafür wurde von mir bezahlt.
Am 8. Mai 2010 fuhr ich mein Auto zum TÜV. Als einzige Mängel wurden festgestellt, dass das Abblendlicht nicht richtig eingestellt war und dass vorne rechts die Leuchtweitenregulierung fehlt. Dies bedeutet dass der Kfz-Betrieb einen Scheinwerfer einbaute, der nicht den TÜV-Bestimmungen entsprach.
Ich bekam für den 18. Mai 2010 einen Termin bei dem gleichen Kfz-Betrieb um die Mängel beheben zu lassen. Als Ausrede für den Einbau des falschen Scheinwerfers wurde mir gesagt, er wüsste nicht, dass dies jetzt Gesetz sei. Ich wurde vertröstet, dass erst das Ersatzteil beschafft werden muss. Ich rief noch mal am 26. Mai an und wurde weiter vertröstet. Als ich am 31. Mai den Wagen wieder zur Reparatur bringen wollte, wurde mir gesagt, dass das Ersatzteil noch nicht da sei und dass ich auch den Wagen nicht auf den Hof bringen könnte. Erst am 28. Juni wurde ich angerufen, dass das Ersatzteil da sei und dass ich das Auto bringen könnte. Der TÜV Termin war bereits seit dem 8. Juni abgelaufen.
Das Auto wurde am 5. Juli von mir abgeholt.

Es werden mir außer dem Ölwechsel der neue Scheinwerfer, die ASU, der TÜV und der Arbeitslohn in Rechnung gestellt. Ich bin der Meinung, dass ich nur den Ölwechsel zahlen müsste, da ich nicht dafür verantwortlich bin, dass ein falsches Ersatzteil eingebaut wurde und dass der TÜV nicht innerhalb der 4-Wochen Frist ausgeführt werden konnte.
Bitte um Beratung.


  Rechtsanwalt Rainer Graf hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2010-07-28 19:04:33.793
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Frau Walker,

Sie haben grundsätzlich recht.

Vorliegend hatten Sie einen Reparaturauftrag erteilt, der mangelhaft erfüllt wurde. Deswegen war der Unternehmer verpflichtet, den Mangel zu beheben und einen ordnungsgemäßen Scheinwerfer einzubauen. Diese Mängelbeseitigung hat für Sie kostenfrei zu geschehen. Es könnte sich höchstens ein etwas höherer Preis für das Ersatzteil ergeben, der von Ihnen dann noch zu erstatten wäre.

Was die Kosten für den TÜV anbelangt, schulden Sie diese grundsätzlich, wenn Sie einen entsprechenden Auftrag erteilt haben. Im Gegenzug haben Sie aber einen Anspruch auf "Ersatz vergeblicher Aufwendungen" (§ 284 BGB). Dies beträfe hier die von Ihnen gezahlten TÜV-Gebühren vom 08.05.10. Hier müsste also saldiert werden.

Sie bleiben also nur verpflichtet, den Ölwechsel (Material und Arbeitszeit) zu bezahlen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Graf
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Rainer Graf, Theaterstraße 2, 97070 Würzburg

Anwalt für Handwerksrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller heute hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort. Wie kann ich Sie bezahlen? Kommt ein Rechnung per Post? Ulrike Walker



 Weitere Fragen, die Rainer Graf beantwortet hat:

Trennung unverheiratet / Unterhalt
2016-04-12 13:40:18.381
22 €

Haft?!
2015-07-14 02:21:15.369
40 €

Abriss Nachbarhaus
2011-10-25 10:39:02.005
20 €

Kfz Rechnung
2010-07-28 17:20:41.965
20 €

Kündigung eines Bauherren
2010-07-27 16:25:50.917
50 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Handwerksrecht

offene Rechnung, Versicherungsschaden
2014-12-03 13:09:06.66
40 €

Frist für Rechnungsstellung
2013-09-09 09:17:41.552
40 €

Kunde verweigert Zahlung der Rechnung
2010-11-20 21:01:00.989
35 €

Installateur im Reisegewerbe
2010-08-02 11:29:05.698
20 €

Kfz Rechnung
2010-07-28 17:20:41.965
20 €