Notarhaftung-Fehler im Notarvertrag ( Skizze )
Frage gestellt am 2009-12-18 13:02:43.491
Frage gestellt von helge25
Rechtsgebiet Grundstücksrecht
Gebot 60 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 8112
Meine Mutter hat 1995 von ihrem 40 ha. großen Landwirtschaftsbetrieb( Kohlanbau )
den Resthof verkauft.Um weiterhin das Land zu bewirtschaften, wurde in den Notar-kaufvertrag ordnungsgemäß ein Wegerecht über das verkaufte Grundstück festgeschrieben.
Nun stellte sich heraus,dass die vom Notar gefertigte Skizze nicht mit dem Inhalt des Kaufvertrages korrespondiert -also falsch ist.
Der Resthof wurde zwischenzeitlich weiterverkauft.Der neue Besitzer hat nun dem Pächter der landwirtschaftlichen Nutzflächen das Überqueren des Resthofgrundstückes verboten.
Ein Amtsgericht hat dem Resthofbesitzer Recht gegeben mit der Begründung,dass der Eintrag in der Skizze maßgebend sei und nicht der Inhalt des Vertrages.
Stellungnahme hierzu des damals tätigen Notares:
"die falsche Skizze sei damals von beiden Pateien unterschrieben worden (was stimmt) , ihm sei deshalb kein Fehler vorzuwerfen.Außerdem könne man ja in Revision gehen."
Frage : muß man das so hinnehmen oder kann man den Notar in Haftung nehmen ?
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2009-12-18 19:11:27.234
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :
Sehr geehrter Fragesteller,
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Der Fragesteller
helge25 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
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