Unterhaltszahlungen
Frage gestellt am 2012-03-20 21:15:37.687
Frage gestellt von marmucnord
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 80
Aufrufe der Frage 7356
Guten Tag.
Mein Bruder ist 24 Jahre alt und hat einen Sohn mit 8 Jahren und einen Sohn seit kurzem mit 8 Wochen.
Er zahlt ich ganz normal nach Düsseldorfer Tabelle für den 1.Sohn. Höchstsatz.
Verdient 1300 Euro netto.
Beide hatten nie zusammen gelebt und kurz nach Geburt leider schon getrennt. War eine Schulfreundin. Sie haben aber keinen streit und die Mutter des 1.Kindes lebt auch mit einem Mann schon seit längerem zusammen.
Kontakt gleich Null ausser bei Fragen. der Sohn ist bei ihm mit Krankenversichert.
Nun ist er wieder Vater geworden. Seine Freundin lebt bei Ihren Eltern und mein Bruder auch noch bei unserer Mutter.
Mit der Mutter des 2.Kindes hat er vereinbart einen Betrag von 130Euro Unterhalt zu überweisen. Also weniger wie bei der Düsseldorfer Tabelle. Aber für sie ok. Ich weis das dies nicht Rechtskräftig ist im Ernstfall .
Gestern bekam er einen Brief vom Landratsamt wegen Unterhaltszahlung für das aktuelle Baby. Diese Zahlen ja an Ihr Geld aus. Hier soll er über 300Euro zahlen. Nach Rückruf beim Amt teilte er mit das er mit ihr
eine Vereinbarung hat. Das Amt teilte daraufhin mit das es so ok ist wenn beide damit klar kommen und es wird Seitens Amt dann berücksichtigt. (berücksichtigt ? )
Heute bekam er wieder ein schreiben vom Landratsamt, ein anderer Sachbearbeiter, wo es darum geht um Unterhalt für die Kindsmutter zu zahlen?
Beide Leben getrennt, nicht verheiratet. Warum soll er nun für sie selbst Unterhalt zahlen?
Ist das Richtig?
Können Sie mich hier etwas aufklären?
Was soll wir machen oder wie ist es Richtig?
Vielen Dank
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2012-03-21 17:42:53.97
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