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 Erbe / Testament


Frage gestellt am 2018-11-01 11:32:02.406
Frage gestellt von Pauli
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 58
Aufrufe der Frage 2659


Mein Freund ist geschieden, hat zwei Kinder und etwas Vermögen:

Ein Haus und dazu noch ein unbebautes großes Grundstück.

Er hat eine geschiedene Frau mit zwei Kindern geheiratet, die kein Vermögen mitgebracht hat.

Er will die Dinge ordnen und fragt:

Hat er testamentarisch die Möglichkeit, seine eigenen Kinder besser zu stellen, als die Kinder der neuen Ehefrau?
Oder: Muss er die „angeheirateten“ Kinder überhaupt berücksichtigen?

Hat er die Möglichkeit, auch seine Ehefrau außerhalb der „normal-gesetzlichen“ Erbfolge testamentarisch anders / evtl. schlechter zu stellen ?

Ich gehe davon aus, dass die Eheleute im Zustand der Zugewinngemeinschaft leben.

Ich brauche als Antwort nur einen ganz kurzen Richtungshinweis für eine Vor-Denke.

Das Testament wird er irgendwann beim Anwalt/Notar machen.


MfG Gerhard Henrich


  Rechtsanwalt Jürgen Rodegra hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-11-01 12:18:12.528
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Herr Henrich,

ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage "Erbe/Testament" über den Anwalt-Onlineservice.

Ihr Freund ist nicht der Vater der Kinder, die seine jetzige Ehefrau mit in die Ehe gebracht hat.

Er ist nach § 1592 nur Vater der Kinder der Mutter, mit der er zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, deren Vaterschaft er anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.

Diese Voraussetzungen sind - nach Ihrer Falldarstellung - im Falle der von der jetzigen Ehefrau in die Ehe eingebrachten Kinder nicht erfüllt.

Damit sind diese Kinder weder seine gesetzlichen erben noch haben sie Pflichtteilsansprüche.

Aus diesem Grunde steht es Ihrem Freund frei, diese Kinder testamentarisch als seine Erben einzusetzen oder dies nicht zu tun. Selbstverständlich steht es ihm auch frei, seine eigenen Kinder besser zu stellen als die Kinder der neuen Ehefrau.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jürgen Rodegra
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jürgen Rodegra, Bundesallee 82, 12161 Berlin

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice



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