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 anzurechnendes Kindergeld im Unterhaltstitel


Frage gestellt am 2015-07-07 18:37:23.353
Frage gestellt von sabine
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 3787


Ich habe einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss vom 28.10.2009, auf dem geschrieben steht, dass das hälftige Kindergeld von den festgesetzten 120% anrechenbar ist. Nun erhalte ich aber schon seit 2010 kein Kindergeld mehr. (Wir wohnen seit 2006 in Spanien- ab 2010 waren meine Art der Steuerzahlungen in D plötzlich nicht mehr "gültig") Meinen jahrelangen Kampf um den Anspruch auf Kindergeld habe ich erst letztes Jahr verloren. Der KV in D hätte wohl Anspruch auf dieses Kindergeld (auch rückwirkend), aber er beantragt es nicht. Nun meine Frage: Kann ich diesen Betrag rückwirkend einfordern? Wie lange zurück gelten Unterhaltsansprüche? Welchen Antrag genau muss ich dem Gerichtsvollzieher stellen? Herzlichen Dank, A.Sabine


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-07-07 19:45:08.403
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie werden den Beschluss abändern lassen müssen. Das geht nicht gegenüber dem Gerichtsvollzieher, sondern nur vor dem Familiengericht. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

In Ihrem Fall dürften Sie vielleicht den Vater aufgefordert haben, das Kindergeld zu beantragen und in diesem Zusammenhang dann auch auf die Erhöhung hingewiesen und diese geltend gemacht haben.

Dann könnte auch dieser Zeitpunkt gelten und ab diesem könnte rückwirkend der Unterhalt geltend gemacht werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

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