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 Kontenpfändung,


Frage gestellt am 2019-02-28 12:58:42.607
Frage gestellt von Linde
Rechtsgebiet Zwangsvollstreckungsrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 2039


Ich habe auf meinem Konto eine Kontenpfändung über gesamt 328,29 plus Zinsen. Die Bank informierte mich mit Schreiben vom 22.2.19, die Zustellungsurkunde kam mit gleichem Datum zeitgleich am 25.02.2019 per Post.
Am 26.02.2019 wies mein Konto ein Guthaben von knapp 1.000 Euro auf und ich bat die zuständige Geschäftsstelle der Commerzbank, den kompletten Pfändungsbetrag zu zahlen und mein Konto wieder frei zu geben. Bei der hiesigen Sparkasse ein Zeitaufwand von 25 Minuten. Bei der Commerzbank ist bisher weder eine Überweisung des Pfändungsbetrages erfolgt, noch ist mein Konto frei. Dieses Konto nutze ich beruflich und habe somit ab morgen ein Problem (miete etc.) Alle telef0nischen Versuche, die Sache aus der Welt zu schaffen, schlagen in so fern fehl, dass mir immer nur gesagt wird, derjenige könne das nicht beeinflussen.
Was tue ich, damit diese Zahlung geleistet wird und ich mein Konto nutzen kann. Muss ich das eventuell gerichtlich regeln ???
Danke für Ihre Hilfe.....und die Zahlung des Preises erfolgt nicht über das gesperrte Konto :)))


  Rechtsanwalt Thomas Knabe-Horn hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2019-02-28 13:43:30.38
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Frau Ohlig,

eine schnelle (praktische) Lösung sehe ich nur wie folgt: Sie können sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und ihm das Geld von einem anderen Konto überweisen. Er müsste im Gegenzug der Commerzbank per Telefax mitteilen, dass die Forderung getilgt und die Kontopfändung damit erledigt ist. Zugleich können Sie der Commerzbank die Zahlung nachweisen, so dass diese auch von Ihnen die Mitteilung über die Erledigung der Pfändung erhält. Ein gerichtliches Vorgehen dauert viel zu lange. Dies kommt allenfalls später in Frage, wenn Ihnen durch die zögerliche Arbeitsweise der Commerzbank Schäden entstehen. Für den Fall, dass die Commerzbank gleichwohl für die Freigabe des Kontos mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Fälligkeit der Zahlungen zulässt, können Sie entweder die entsprechenden Zahlungen von einem anderen Konto "manuell" vornehmen oder die Gläubiger informieren, dass wegen technischer Probleme der Commerzbank die Zahlungen etwas später erfolgen werden. Im Übrigen sollten Sie einen Wechsel des Geschäftskontos prüfen.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Thomas Knabe-Horn, Reilstraße 87, 06114 Halle (Saale)

Anwalt für Zwangsvollstreckungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Linde hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Vielen Dank, ich versuche es auf diesem Wege zu regeln ! Einen schönen Tag Ihnen !



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