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 Kaltakquise bei kostenlosem Service


Frage gestellt am 2020-10-29 14:06:42.831
Frage gestellt von Bauernhof
Rechtsgebiet Wettbewerbsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 64
Aufrufe der Frage 2444


Wir sind ein Unternehmen, dass einen kostenlosen Service für Bauernhöfe und ländliche Betriebe anbietet. Er soll Menschen die Landwirtschaft wieder näher bringen und unsere Bauern unterstützen. Diese bezahlen dafür nichts, profitieren eher davon - sowohl finanziell als auch ideell.


Unsere Kunden dagegen bezahlen für diesen Service.

Unsere Frage lautet: Dürfen wir bei jeden Landwirt davon ausgehen, dass er Interesse an unserem kostenlosen Angebot haben könnte und ihn darum per Email (oder Telefon) darüber informieren, dass es diesen Service gibt und ihm anbieten kostenlos dabei zu sein?
Oder ist das dem Wettbewerbsrecht nach nicht möglich?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2020-10-30 10:30:11.466
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

nach § 7 UWG werden Maßnahmen zur Kaltakquise begrenzt, denn dort heißt es:

„Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für ¬Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht.“

Das bedeutet, auch gegenüber Gewerbetreibenden ist die Kaltakquise über Anrufe, E-Mails und Faxe nicht erlaubt – daran ändert sich auch nichts, wenn es kostenlose Angebote sind.

Aber es gibt Ausnahmen:

Könnten Geschäftskunden „mutmaßlich“ an Ihrem Angebot interessiert sein, dürfen Sie sie ohne vorherige Einwilligung telefonisch (nicht per Fax, nicht per Email) kontaktieren, also ausschließlich telefonisch.

Das mutmaßliche Interesse ist meist dann gegeben, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen Produkt/Dienstleistung und dem kontaktierten Unternehmen besteht; das müsste dann in jedem Einzelfall geprüft werden.


Eine weitere Ausnahme sind persönlich adressierte Briefe. Das dürfen Sie an Kunden senden, es sei denn, dieser hat ¬Ihnen mitgeteilt, dass er keine solche Post bekommen möchte.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

___________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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