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 Fake Account auf einem Dating-Portal


Frage gestellt am 2019-01-02 15:01:27.802
Frage gestellt von msms21
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 2577


Hallo und guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

vor ein paar Monaten habe ich mich auf einem Dating-Portal angemeldet. Dann habe ich es bemerkt, dass Männer Frauen nur kostenpflichtig (pro Monat 29.90 Euro) kontaktieren dürfen. Im Laufe der Zeit habe ich viele Nachrichten von Frauen bekommen. Allerdings kamen diese Profils mir etwas fake vor. Deswegen habe ich mich mit einem neuen Account auf der gleichen Seite neu angemeldet und mich als eine Frau ausgegeben. Die Frauen dürfen nämlich die Nachrichtendienste kostenlos verwenden. Dementsprechend habe ich einige Frauen kontaktiert, um zu überprüfen, ob die Profils fake sind oder man auf seine Nachrichten eine Antwort bekommt. In den Nachrichten habe ich auch geschrieben, dass ich männlich bin (obwohl mein zweiter (neuer) Profil weiblich war). Vorhin wollte ich mich dort wieder anmelden, um zu sehen, ob ich irgendwelche Nachrichten bekommen habe. Aber mein Account wurde wahrscheinlich gesperrt.

Meine Frage wäre, ob ich mich dadurch strafbar gemacht habe. Kann ich mit einer strafrechtlichen Anzeige rechnen? Meine Sorge ist, dass dieser Betreiber mir vorwirft, dass ich durch diesen zweiten Account, in dem ich normalerweise weiblich ausgebe, aber in den Nachrichten sage, dass ich ein Mann bin, die kostenpflichtigen Dienste umgehen wollte und mich strafbar (vor allem wegen des Betrugs) gemacht habe. Wenn ja, könnte ich wegen so eines Vorfalls eine Freiheitsstrafe bekommen? Ist es üblich?

Ich weiß, dass diese Aktion dumm von mir war und bin mir sicher, dass dies eine einmalige Aktion war, die sich sicher nicht wiederholen wird. Ich habe bisher keine Straftat begangen.

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2019-01-02 15:23:48.585
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung liegt in der Tat ein strafrechtlich zu ahndendes Verhalten vor.

Durch die falsche Anmeldung haben Sie die ansich kostenpflichtige Dienste bewußt umgangen, so dass der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht kommt.

Fraglich kann allenfalls sein, ob Sie sich einen Vermögensvorteil verschaffen wollten (dann Betrug), oder aber Sie ohne wirtschaftlichen Hintergrund "nur testen" wollten (dann kann die Strafbarkeit entfallen).

Da Sie aber dann die Frauen auch später als Mann kontaktiert haben, wird man hier von der Absicht, sich einen Vorteil verschaffen zu wollen, ausgehen müssen.

Dann aber liegt ein Betrug nach § 263 StGB vor.

Die Höhe der zu erwartenden Strafe hängt davon ab, dass Sie als Ersttäter in Erscheinung getreten sind und möglicherweise ist dann sogar eine Einstellung möglich; ansonsten ist mit einer Geldstrafe von drei Nettomonatsgehältern zu rechnen

Derzeit können Sie nur abwarten, ob der Seitenbetreiber Anzeige erstattet und Sie dann innerhalb der nächsten sechs Monate Post bekommen.

Üblicherweise werden Sie dann aufgefordert, eine Einlassung abzugeben.


Davor kann man allerdings nur warnen:

Sie sollten keinerlei Angaben machen, sondern einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Erst dann kennt man den genauen Vorwurf und kann die richtige Verteidigungsstrategie entwerfen, die dann zur Einstellung führen kann.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

__________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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Hinsichtlich der Datensicherung und Datenspeicherung verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung nach DSGVO auf http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/datenschutz.inc.php

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Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller msms21 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Sehr nette und kompente Rechtsanwältin



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