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 Bigemie


Frage gestellt am 2019-01-27 20:09:13.249
Frage gestellt von --------
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 2685


Ich bin Deutsche, mein Mann ist in Pakistan geboren, besitzt jedoch seit 1981 die deutsche Staatsbürgerschaft (keine Doppelstaatsbürgerschaft). Wir sind seit 1979 verheiratet und leben ebenso lange in Deutschland. Vor einiger Zeit erfuhr ich, daß mein Mann in 2006 in Libanon eine zweite Ehe geschlossen hat (eine Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde liegt mir vor), wobei Polygamie in Libanon ja legal ist.
Kann mein Mann dafür in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2019-01-28 10:18:18.696
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :




Sehr geehrte Ratsuchende

nach § 172 StGB ist die Doppelehe verboten und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.


Da Ihr Mann Deutscher ist, hier mit Ihnen die Ehe geführt hat und er danach die zweite Ehe eingegangen ist, greift dann auch die oben genannte Strafvorschrift.

Aber § 172 StGB stellt die Eingehung einer weiteren Ehe unter Strafe.

Da das Strafgesetzbuch nur für Deutschland gilt, kann diese Strafbarkeit also nur dann eintreten, wenn eine Doppelehe auch in Deutschland geschlossen wird.

Bigamie ist daher nur dann strafbar, wenn die weitere Ehe in Deutschland geschlossen worden ist.

Das ist hier nicht der Fall, so dass für die im Libanon zulässige Zweitehe keine Strafbarkeit eintritt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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