Was steht mir nach Trennung zu
Frage gestellt am 2019-05-01 13:37:30.776
Frage gestellt von Holly
Rechtsgebiet Scheidungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 41
Aufrufe der Frage 2260
Sehr geehrte Damen und Herren,
2011 haben mein Partner und ich eine Eigentumswohnung als Privatkauf (kein Makler) erworben und sind anteilig im Grundbuch eingetragen. Mein Anteil 1/3, er 2/3. Die Ratenzahlungen bei der Bank haben wir entsprechend bedient. Ich 650€ und mein Partner 1300€. Höhe des Kaufpreises 180.000 € 1. Rate 30.10.2011. Mein Partner hat als selbst. Meister, Handwerksbetrieb mit 2 Mitarbeitern und 1 nem Azubi, Grunderwerb und Notar von seinem Firmenkonto bezahlt. Wir hatten kein Eigenkapital und haben vollfinanziert.
2013 haben wir geheiratet und es gibt keinen Ehevertrag. Der Grundbucheintrag ist geblieben doch die anteiligen Ratenzahlungen wurden vor 2 Jahren angepasst. Ich zahle 400 € und mein Mann 600 € seit dem 30.05.17.
In den 8 Jahren haben wir einiges in die Wohnung investiert und eine beträchtliche Wertsteigerung erzielt.
Wir trennen uns und ich bin ratlos darüber, was mir zusteht, da wir für unsere Eigentumswohnung einen Verkaufspreis lt. Maklerwertermittlung von 380.000-390.000 erzielen können, auch wenn es "nur " 360.000 € werden sollten. Die Restschuld beträgt aktuell 104.074,12 €. Der Vertrag läuft bis 31.07.2021, also noch ca 2 Jahre, so dass natürlich auch Vorfälligkeitszinsen anfallen....ca 10.000.
Wenn alles gut läuft würden 250.000-265.000 übrig bleiben.
Wäre mein Anteil 1/3? Ich habe einiges über Zugewinn gelesen doch kein Beispiel für meine Situation gefunden.
Mit freundlichem Gruß
Holly
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2021-04-15 16:04:26.578
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