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 Kündigungsfrist in einem gewerblichen Untermietvertrag


Frage gestellt am 2017-11-26 23:24:37.848
Frage gestellt von Winter
Rechtsgebiet Gewerbemietrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 3467


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mieter einer Praxis mit 2 Beratungsräumen. In meinem gewerblichen Mietvertrag ist Untervermietung erlaubt. Ich habe 1 Raum untervermietet.
Die Frage: Ist der Passus "Es handelt sich um einen Mietvertrag mit 8-wöchiger Kündigungsfrist je zum Quartalsbeginn" im Vertrag mit dem Untermieter rechtlich so korrekt/einwandfrei, dass ich prinzipiell ohne weitere Angabe von Gründen z.B. an einem 15.01. zum O1.04.
kündigen könnte. Danke für die Bemühungen!


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-11-27 10:32:07.771
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


im Gegensatz zum Wohnraummietvertrag kann bei einem gewerblichen Untermietvertrag die Kündigungsfrist frei vereinbart werden.


Dieses ist -auch wenn Quartalsbeginn sehr ungewöhnlich ist, da man eigentlich immer das Quartalsende nimmt - nach Ihrer Schilderung hier im Vertrag geschehen, so dass die Kündigung auch ohne Begründung zu den von Ihnen genannten Terminen möglich ist.


Achten Sie bitte weiter darauf, dass die Kündigungserklärung mir Originalunterschrift versehen sein muss und Sie den Zugang der Kündigungserklärung im Streitfall nachweisen müssen.





Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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