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 Paketverlust Abtretungserklärung


Frage gestellt am 2018-10-12 01:54:42.967
Frage gestellt von fino
Rechtsgebiet Zivilrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 35
Aufrufe der Frage 5168


Guten Tag,

ich habe mit DHL als Privatperson ein Paket an eine andere Privatperson versendet, das beim Empfänger leider nicht angekommen ist.

Daraufhin habe ich eine Reklamation bei DHL beauftragt und das Schadensformular ausgefüllt und mit sämtlichen Unterlagen zu DHL gesendet.

Auf Wunsch des Empfängers (liegt mir schriftlich vor) wurde die Bankverbindung des Lebensgefährten des Empfängers (der zahlte auch den Artikel bei mir) im Schadensformular eingetragen und damit die Zahlung eines möglichen Schadenersatzbetrages an den Lebensgefährten abgetreten.

Da dem Empfänger die Bearbeitungszeit bei DHL offenbar zu lange dauerte, beauftrage dieser einen Rechtsanwalt der sich mit DHL und mir in Verbindung setzte.

Weil der Anwalt des Empfängers unter anderem die Zahlung des Schadensbetrages an seine Kanzlei forderte, später dann aber wieder zurückruderte und nicht mehr darauf bestand, wurde es DHL scheinbar zu viel und DHL verlangt nun die Vorlage einer Abtretungserklärung sonst könne eine weitere Bearbeitung des Schadenfalles nicht stattfinden.

Daraufhin fordert mich nun der Anwalt des Empfängers auf eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen und droht ansonsten mit Klage auf Erzwingung der Abgabe einer Abtretungserklärung.

Ich gehe davon aus, das der Schaden längst reguliert wäre, hätte der Anwalt sich nicht derart mit DHL in Verbindung gesetzt. Im Kern geht es dem Anwalt darum das DHL den Schadensbetrag nun an seine Kanzlei oder seinen Mandaten zahlen soll und nicht an den Lebensgefährten und die Schadensbearbeitung endlich abgeschlossen wird.

Aus guten Gründen (ich habe leider schon einmal mit einem DHL Paketverlust und der damit verbunden Abtretungserklärung erhebliche Schwierigkeiten gehabt) möchte ich eine Abtretungserklärung nicht unterzeichnen.

Mir stellen sich folgende Fragen:

1.) Kann mich der Anwalt des Empfängers tatsächlich dazu gerichtlich zwingen, eine solche Abtretungserklärung abzugeben?

2.) Würde es nicht ausreichend sein, DHL einfach zu bestätigen das ich die Zustimmung zur Zahlung des Schadenbetrages an den Empfänger bzw. dessen Anwalt erteile?

3.) Nach meinem Dafürhalten würde die Abtretungserklärung nicht die Schadensbearbeitung bei DHL berühren sondern nur bewirken, das der Ansprechpartner in dieser Sache statt ich als Absender dann der Empfänger wäre und der Anwalt direkt mit DHL kommunizieren kann. Insoweit stellt sich mir die Frage ob DHL die Schadensbearbeitung tatsächlich solange einstellen kann, bis eine Abtretungserklärung vorliegt?

Herzlichen Dank!


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-10-12 09:54:57.132
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten die Abtretungserklärung abgeben, da Sie in der Tat sonst auf Abgabe einer solchen Erklärung verklagt werden können.

Sie haben einen vertrag mit DHL, aber keinen Schaden (da der Empfänger an Sie gezahlt hat).

Der Empfänger hat zwar den Schaden, aber keinen Vertrag mit DHL, kann also keine vertraglichen Ersatzansprüche geltend machen.

Daher ist eine Abtretung tatsächlich erforderlich, damit der Vertragsanspruch dann vom Empfänger gegen DHL geltend gemacht werden kann.

Solange so eine Erklärung nicht vorliegt, kann DHL sonst auch alle Verhandlingen mit dem Empfänger/Dessen Anwalt ablehnen.


Daher sollten Sie die Erklärung abgeben, damit dann die Sache für Sie erledigt ist.

Allein die Zustimmung zur Zahlung auf ein fremdes Konto reicht nicht.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

---------------------------------
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