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 Mein Chef schuldet mir Geld


Frage gestellt am 2018-09-06 14:08:02.441
Frage gestellt von Bana
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 46
Aufrufe der Frage 3287


Liebe Rechtsanwälte,

ich lebe im Ausland und habe 2016, in Deutschland einen Unternehmer kennengelernt ,der ein deutsches Callcenter führt und damit weltweit Mitarbeiter hat,die Versicherungen verkaufen.
Ich fand die Idee toll und wurde dann Mitarbeiterin,die selbst Online via Skype andere Mitarbeiter schulte.
Es lief alles gut und ich bekam regelmäßig mein Geld.
Eines Tages tauchte das ordnungsamt mit der Polizei auf,weil bei meinem Arbeitgeber verdacht auf Schwarzarbeiter besteht.
Der Betrieb wurde ca 6 Wochen Lahmgelegt und ich bekam kein Geld.
Er übertrug das Geschäft auf einen Freund von Ihm,der dann geschäftsführer wurde.
Der Arbeitgeber versprach mir,das ich mein Geld definitiv zurückbekomme.
Wir machten einen neuen Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber,den ich unterschrieb aber nie von dem jetzigen Arbeitgeber unterschrieben zurück bekam.

Der erste Arbeitgeber schuldet mir ca 6.000 Euro.
Ich kündigte und wir trennten uns im guten,da ich einfach meine Rechnungen nicht mehr zahlen konnte,da ich kein Geld bekam.
Seit fast 2 Jahren schreiben wir uns und er verspricht mir ständig,das ich es diese Woche erhalte.
Vor ein Paar tagen schrieb ich ihm,das ich das Geld jetzt entgültig möchte,worauf er dann Antwortete : Lass mich bitte in ruhe,meine Frau ist verstorben ( Hab ich überprüft ist leider so).


Jetzt meine Frage...Was kann ich gegen Ihn tun?
Er ist inoffiziell noch der Inhaber des Betriebs,lässt Ihn aber auf jemanden anderen laufen.
Ich möchte einfach nur meine Rechte,mein Geld.



  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-09-06 14:40:33.649
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


es ist verständlich, dass Sie für geleistete Arbeit auch Ihr Geld haben wollen.


Aufgrund der Betriebsübergabe haben Sie nach § 613a BGB einen Anspruch auch gegen den neuen Inhaber.

Diese sollte angeschrieben und eine Kurze Frist gesetzt werden.


Aber auch der bisherige Betriebsinhaber muss für bereits bestehende Verbindlichkeiten – jedenfalls im Verhältnis zu den Arbeitnehmern – nach § 613a II BGB einstehen, so dass Sie sogar zwei Schuldner haben.

Auch insoweit sollten Sie eine kurze Frist setzen.


Wird nicht gezahlt, bleibt Ihnen nur der Gang zum Arbeitsgericht, um den ausstehenden Lohn dann dort einzuklagen.


Gehen Sie mit allen Unterlagen zum Arbeitsgericht; dort wird dann Ihre Klage aufgenommen und bearbeitet.

Sollten die Arbeitgeber dann verurteilt werden, können Sie danach dann über den Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung einleiten.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

---------------------------------
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
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