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 Stufenzuordnung nach TV-L bei vorheriger Tätigkeit im TVÖD/VKA


Frage gestellt am 2018-10-15 14:01:43.393
Frage gestellt von Zeroinn
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 623


Sehr geehrte Damen und Herren,

bis vor kurzem war ich als Angestellter im Bereich des TVÖD/VKA beschäftigt. Dort war ich zuletzt in Egr. 12 eingruppiert und hatte die Stufe 4.

Aus privaten Gründen war beabsichtigt das Bundesland zu wechseln. Daher habe ich mich auf eine Stelle mit der Egr. 13 beworben. Der Arbeitgeber ist aus dem TV-L Bereich (HH). Ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch geladen und letztendlich habe ich auch die Zusage bekommen. Bereits im Vorstellungsgespräch habe ich mitgeteilt, dass ich von einer Bezahlung im Bereich des Gehalts aus dem TVÖD/VKA (12 St. 4) ausgehe. Damals sagte man mir das es geprüft werden muss, aber man zuversichtlich ist. Letztendlich habe ich nach der offiziellen Stellenzusage mit dem Personalbereich telefoniert und noch einmal klargemacht, dass ich vor einer Kündigung wissen muss wie ich eingestuft werde. Ich habe explizit darauf hingewiesen das ich mindestens die Stufe 4 in der Egr. 13 benötige um annähernd das vorherige Monatsbrutto zu erreichen. (Wohlwissend, dass das Jahresbrutto geringer ist) Mir wurde am Telefon gesagt, dass auf den Ersten Blick meine Berufserfahrung (5 1/2 J. TVÖD + 7 Mon. TVÖD/Bund + einige Jahre als Projektleiter in der Wirtschaft) ausreichen würde um die Stufe 4 zu bekommen.

Daraufhin habe ich dann bei meinem damaligen Arbeitgeber gekündigt.
Nun war ich hoch enttäuscht, auf meiner Ersten Gehaltsabrechnung beim neuen Arbeitgeber wurde ich der Stufe 1 zugeordnet. Auf Nachfrage wurde ich, nun ja, lange ignoriert mit dem Hinweis das es geprüft wird. Jetzt, im vierten Monat habe ich die Endgültige Entscheidung mitgeteilt bekommen. Demnach kann ich nur der Stufe 1 zugeordnet werden. Meine Hinweise auf § 16 Abs. 2 und 2a) verhallten mit folgender Begründung:

Die vorherigen Tätigkeiten sind zwar gleichartig und auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber zurückgelegt, jedoch sind sie nicht gleichwertig. Die Gleichwertigkeit resultiert nach Aussage der Personalstelle daraus, dass meine vorherige Anstellung in Egr. 12 TVÖD/VKA war und die jetzige Stelle nach Egr. 13 TV-L. Somit ist die Wertigkeit nicht gegeben und es liegt keine einschlägige Berufserfahrung vor. Begründend wurden immer die hamburger Durchführungshinweise zum TV-L genannt, die ich leider nirgends finden kann.
Zur Erläuterung ist noch zu sagen, dass ich im TVÖD als Bauingenieur für den Bau und Unterhalt von Straßen/Radwegen und alles was dazugehört eingestellt war, später in leitender Funktion. Auch jetzt in meiner neuen Funktion ist die Erhaltung der Straßen meine Hauptaufgabe ist. Ich kann sogar sagen, dass meine vorherige Stelle bei weitem mehr Aufgaben enthielt und auch Anspruchsvoller war. Im Großen und ganzen, sind alle jetzigen Tätigkeiten auch in meiner vorherigen Stelle enthalten gewesen.


Ich fühle mich jetzt sehr über den Tisch gezogen. Ohne die Aussicht auf ein nahezu gleiches Monatsbhalt hätte ich den Arbeitgeber nicht gewechselt und wäre auch nicht 880 km dafür durch die Republik gezogen.

Folgende Fragen stellen sich nun:

- Sind meine Zeiten/Stufe aus dem TVÖD wirklich nicht anrechenbar?
- Wäre eine Einstufung in Stufe 4 möglich, wenn man die Zeiten nicht als einschlägige Erfahrung gelten lässt, sondern als förderliche? Oder geht das auch nicht?
- Besteht die Möglichkeit die Stufe 4 rechtlich zu erwirken (einklagen der Ermessensausführung)?
- Sind andere Möglichkeiten erfolgsversprechend?