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 Frist bei Annahme eines freiwilligen Abfindungsprogrammes


Frage gestellt am 2015-09-29 14:30:51.833
Frage gestellt von Rallyfabi
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 68
Aufrufe der Frage 3629


Meine Frage wäre gibt es eine Frist innerhalb derer der Arbeitgeber bei einer Annahme des Abfindungsprogrammes durch den Arbeitnehmer reagieren / antworten muss?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-09-29 16:14:21.956
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


das BAG hat schon mit Urteil vom 18.05.2006, Az.: 2 AZR 230/05 entschieden, dass eine Annahmefrist von zwei Wochen zu kurz ist.

Weiter hat das Gericht ausgeführt, dass eine Fist nach § 147 BGB gilt, innerhalb derer Sie unter regelmäßigen Umständen eine Rückantwort erwarten können.

Eine genaue zeitliche Frist hat das BAG also nicht genannt, aber ist der Auffassung, dass auch ein Zeitraum von mehreren Monaten, längstens aber bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, möglich sein kann.


Dieses unbefriedigende Ergebnis können Sie nur dadurch vermeiden, dass Sie Ihrerseits eine angemessene Frist von drei Wochen setzen.

Nach Fristablauf wäre dann das Angebot als abgelehnt zu bewerten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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