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 Copyright


Frage gestellt am 2016-04-04 08:05:27.508
Frage gestellt von inga
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 80
Aufrufe der Frage 4364


Bin Tierärztin und Lehrkraft an einer Münchener städtischen Berufsschule. Mit zwei Kolleginnen habe ich ein Strahlenschutzskript verfasst für den Röntgenunterricht.
Die Bayerische Tierärztekammer möchte nun die Nutzungsrechte uns dreien abkaufen für eine kleine Gebühr pro Person und möchte auch das Copyright dafür haben.
Da es meine Aufgabe sein wird, dieses Skript zu aktualisieren, wollte ich nur Nutzungsrechte, aber nicht das Copyright verkaufen.
Was beinhaltet das Copyright? Was raten Sie mir?
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inge Döpfmer


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-04-04 08:59:45.995
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

das Wort Copyright bedeutet nichts anders wie „Urheberrecht“ und kennzeichnet die Urheberschaft durch das Copyrightzeichen auch Dritten gegenüber als Hinweisschild, macht also deutlich, dass das Werk eben durch den Urheber geschützt ist.

Unabhängig von diesem Zeichen, dass eben nur generell auf einen Schutz hinweist, ist aber die tatsächliche Urheberschaft wichtig.

Und diese Urheberschaft liegt nach Ihrer Schilderung bei Ihnen und Ihren Kolleginnen gemeinsam, so dass Sie auch nur gemeinsam dann darüber verfügen können.

Dieses Urheberrecht kann verkauft werden; alle Rechte und Pflichten gegen dann auf den Käufer über,
Das Recht kann aber auch behalten werden und die Nutzung (die aber ganz genau definiert werden muss) kann gegen Entgelt überlassen werden. Inhaber des Urheberrechtes bleiben dann aber Sie Drei gemeinsam.

Vereinfacht ausgedrückt ist es wie bei einer Eigentumswohnung: Diese können Sie verkaufen, verlieren dann Ihr Eigentum – diese können Sie aber auch vermieten, bleiben Eigentümer, geben aber nur die Nutzung an Dritte ab.

Ein Verkauf bedeutet, dass Sie es selbst nicht mehr nutzen oder verändern können.

Ob so ein Verkauf sinnvoll ist, ist dann eher immer eine wirtschaftliche Frage und hängt sicherlich vom Entgelt und Ihrem Willen, Ihr Werk auch künftig nutzen und ggfs. umgestalten zu wollen, ab.

Ihnen dazu einen Rat zu geben, ist anhand der derzeitigen Informationen nahezu unmöglich; derzeit würde ich dahin tendieren, das Recht zu behalten und die Nutzung zu gestatten.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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