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 Hilfe wegen Mikrozensus


Frage gestellt am 2013-08-28 15:36:19.382
Frage gestellt von Hans
Rechtsgebiet Verwaltungsrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 7620


Hilfe wegen Mikrozensus

2011
Wurde 2011 per Mahnung zum Mikrozensus aufgefordert. (Ihre Unterlagen sind nicht eingegangen)
Habe weder Unterlagen noch Informationen erhalten, deshalb nicht reagiert. Eidesstattlichen Versicherung des Vermieter, dass nichts im Briefkasten war.
Wäre diese Behauptung zutreffend, hätte mich das Statistische Landesamt ebenfalls mit einem Bescheid mahnen müssen und mir auch Unterlagen aushändigen müssen. (nichts dergleichen)
Somit ist für mich klar, dass sich der Erhebungsbeauftragte mit echten Unterlagen des Landesamtes Zutritt zu anderer Leute Wohnung verschaffen wollte. Was er in meiner Wohnung anrichten sollte, kann ich nicht wissen. (Manchmal explodieren Taschenlampen)

2012
2012 erscheint der Bevollmächtigte leibhaftig, frage ihn, was 2011 los war.
Er behauptete stur und steif er hätte Unterlagen im Briefkasten hinterlegt.
Weil wiederholt wichtige Schreiben nicht aufgetaucht sind, Polizei geholt, weil ich glaubte, der Bevollmächtigte unterstützt mich und ich könnte die Polizei wieder auf die gegen mich verübten Sachbeschädigungen + Auto klau lenken.
Polizei weigert sich am nächsten Tag eine Anzeige aufzunehmen und hält die Schilderungen des Erhebungsbeauftragten nicht für glaubwürdig.
Wende mich per E-Mail und der Eidesstattlichen meines Vermieters an das Landesamt.
Keine Antwort.
Zirka 4 Wochen später versuche ich telefonisch etwas zu erreichen.
Der Leiter des Mikrozensus wusste von nichts und meinte, ich sei wohl nicht ordnungsgemäß beim Meldeamt eingetragen. Er sagte mir, dass alle betreffenden Personen in den ausgelosten Bezirken bei den Meldeämtern gemeldet sein müssten, weil sie von dort die Namen und Anschriften erfahren.
Ich wohne seit über 20 Jahren in der jetzigen Wohnung und bin selbstverständlich angemeldet.
In der Gerichtakte fehlen in den Anschreiben April 2012 und April/Mai 2012 sowohl Name als auch Adresse und die Anrede ist an die „Sehr geehrten Damen und Herren“ gerichtet. Ich war also vor Eingang meiner E-Mail unbekannt.
Auch von meinem Telefongespräch fehlt jeglicher Aktenvermerk in den Gerichtsunterlagen. Wie sollte man auch eine E-Mail und ein Aktenvermerk zu einem unbekannten Fall in einer nicht vorhanden Behördenakte hinterlegen?
Für mich ist klar, es gab keinen Auftrag vom Landesamt, der sich aus dem Auswahlplan ergab, ich war wahrscheinlich nicht für den Mikrozensus vorgesehen. Dieser Vorgang wurde nachträglich ohne Auswahlverfahren installiert.
Dann werde ich plötzlich wieder vom Landesamt angeschrieben, ich wäre ausgewählt. Meine Fragen werden nicht beantwortet. Das ist mehr als komisch und fülle nichts aus.
Soll 200€ Zwangsgeld zahlen. Eingang angeblich per Postzustellungsauftrag. Habe schon 3 Jahre vorher mein Namensschild vom Briefkasten entfernt, weil zu viel Post verschwand. (habe Postfach) Diese PZU kam nicht an und hätte sowieso wegen Unzustellbarkeit an den Absender zurück gehen müssen, oder man hätte klingeln müssen und mir das Schreiben in die Hand drücken. Die Sache ging an das Verwaltungsgericht. Weil ich einen miesen Anwalt hatte, ging die Sache verloren. Der hat juristisch nichts aufgearbeitet und nur meine Ergänzungen zu meinem mündlichen Vortrag (Beratungsgespräch) ans Gericht geschickt.
Verfahren liegt jetzt in der nächsten Instanz in Kassel. Es geht nur darum, ob ich 200€ zahlen muss.
Normalerweise gehören zu einem ausgewählten Areal durchschnittlich 10 Wohnungen. Unser Haus hat 4 Personen und 3 Wohnungen. (ungewöhnlich für ein Areal) Nach Angaben des Statistikamtes gehören zu einem Areal 6-12 Wohnungen. Der Bevollmächtigte ging auch nicht in andere Häuser. Scheinbar ist dieser Beauftragte nur auf unser Haus angesetzt. Nachbarn und Arbeitgeber dieser Person können sich nicht vorstellen, dass der Beauftragte das ganze Jahr mit einer Nebenaufgabe unterwegs sein soll. (ist zur Zeit in Urlaub) Müsste seine Nebentätigkeit seinem Arbeitgeber melden. Er wäre für das Landesamt schon seit 1991 für sie tätig.

2013
2013 erneute Aufforderung zum Mikrozensus. Typ war nur bei meinem Vermieter und hat sich ganz schnell aus dem Haus gemacht. Ich habe noch nie einen Dienstausweis oder gar einen Personalausweis gesehen.
Widerspruch eingelegt und Fragen gestellt. Meine Fragen werden nicht beantwortet.
Meine Fragen wurden nicht beantwortet!
1) die Unterlagen die mich angeblich in den Auswahlplan befördert haben
2) ebenfalls die Unterlagen der Meldebehörde
3) gerichtstaugliche Anschrift und Name Ihres Bevollmächtigten.
4) welche anderen Wohnungen gehören außerdem auch noch zum Auswahlbezirk
Ich halte den Beauftragten inzwischen für einen Spitzel und um zu vertuschen wie tief das Statistikamt in diesem Sumpf drin steckt wurde nachträglich ein Mikrozensus inszeniert.

Antwort des Amtes:
Überprüfung zur Teilnahme für 2013 ist rechtens. (Ich wohne in einem Auswahlbezirk) Alle dort wohnende Personen gehören dazu. (woher weiss der Erhebungsbeauftragte wer Bewohner ist??) Befragung läuft über 4 Jahre und gewährleistet deshalb hohen Genauigkeitsgrad. (Warum wurde ich dann 2011 nicht benötigt)
Meine Fragen würden sich überwiegend auf Vorkommnisse 2011 und 2012 beziehen. („Werden keine Rechenschaft ablegen“ was vorgefallen ist. (Also doch nachträglich installiert)
Erhebungsbeauftragte erfüllt seit 1991 zur vollsten Zufriedenheit seine Aufgaben im Rahmen des Mikrozensus. (dafür hat er mal wieder gelogen und sich bei mir nicht sehen lassen)

Ich will die Sache ganz aufrollen, was da abgeht. Dieser angebliche Mikrozensus hat keinen Anfang und kein Ende. Wieso zählt eine Mahnung von 2011 nichts aber Schreiben vom gleichen Amt sollen 2012 und 2013 verpflichtend sein?
Man ist einfach der Willkür des Amtes ausgeliefert. Das muss ein Ende haben. Momentane Rechtsanwalt fühlt sich nicht ausreichend gewappnet.
Wer weiss Rat oder kann Hilfe bieten?


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-08-29 11:53:31.721
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Herr Kiefer,
die Beantwortung Ihrer Frage ist schwierig, weil Sie keine konkrete Frage
stellen.

Der Rechtsstreit wegen des Zwangsgeldes betreffend der Teilnahme am Mikrozensus 2011 ist rechtskräftig abgeschlossen mit der Folge, dass es - wie Sie es ausdrücken - nichts mehr aufzurollen gibt. Leider ist das so und ich kann Ihnen keine bessere Mitteilung machen.

Im Rahmen des laufenden Mikrozensus sind Sie verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Die Durchführung des Mikrozensus ist rechtmäßig.


Ich rate also, die Auskünfte zu geben.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Verwaltungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Hans hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung nicht auf das Thema eingegangen. (wertlos)



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