Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Ratenzahlung


Frage gestellt am 2013-08-14 00:57:38.426
Frage gestellt von stefaniemayer
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 36 €
PLZ Gebiet 75
Aufrufe der Frage 5102


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe im Juli einen Pferdehänger für 2700€ verkauft und mit derKäuferin Ratenzahlung (250€ ab 01.08.2013) vereinbart und schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Zum 01.08. war da Geld nicht auf meinem Konto. Ich habe der Dame per E.Mail "Frist" bis zum 11.08. eingeräumt (es war vereinbart, dass sie das Geld persönlich vorbei bringt) Auch zu diesem Termin wurde die 1. Rate nicht bezahlt. Ich habe der Käuferin nun eine 2. Frist zum 15.08. eingeräumt mit der Androhung bei Nicht-Zahlen die Sache zum Anwalt zu geben.
Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwalt Achim Reusch hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-08-14 07:31:28.353

Sehr geehrte Fragestellerin,

anhand Ihrer Angaben ist in rechtlicher Hinsicht auf folgendes hinzuweisen:

Aufgrund der im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeit der ersten Rate zum 01.08.2013 befindet sich die Käuferin mit der Zahlung - auch ohne Mahnung - im Verzug und schuldet auch Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz.

Zu haben nunmehr zwei Möglichkeiten:

Entweder Sie machen den fälligen Kaufpreis durch einen gerichtlichen Mahnbescheid geltend oder Sie setzen der Käuferin eine letzte Nachfrist zur Zahlung mit der Androhung, dass Sie bei Nichtzahlung den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Bei weiterer Nichtzahlung könnten Sie dann vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückgabe des Anhängers verlangen.

Problematisch bei der Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids ist, dass derzeit erst die erste Ratenzahlung fällig ist. Es wäre ggf. anhand des schriftlichen Kaufvertrages zu prüfen, ob Sie evtl. die Möglichkeit haben die gewährte Ratenzahlung zu widerrufen, sodass der gesamte Kaufpreis fällig ist.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der geschilderte Sachverhalt auch in strafrechtlicher Hinsicht relevant sein könnte. Sollte die Käuferin bei Abschluss des Kaufvertrages aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein den Zahlungsverpflichtungen nachzukomme, oder von Anfang überhaupt nicht gewillt gewesen sein, den Kaufpreis zu zahlen könnte ein Betrug vorliegen.
Sollten entsprechende Anhaltspunkte vorliegen sollten Sie Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges erstatten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Angaben einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten gegeben zu haben. Für evtl. Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. In diesem Fall sollte der schriftliche Kaufvertrag vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Reusch
Rechtsanwalt
www.ra-reusch.de

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Achim Reusch, Birkenstraße 2 a, 14641 Wustermark

Anwalt für Vertragsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Achim Reusch beantwortet hat:

Wer trägt die Kosten für eine Aufteilungsklage?
2014-09-26 15:38:51.804
30 €

Verjährung von Dienstleistungen
2013-08-20 17:41:45.626
30 €

Ratenzahlung
2013-08-14 00:57:38.426
36 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Vertragsrecht

Führerscheinprüfung
2019-04-02 17:21:01.866
45 €

Rechnungsstellung nach Autokauf (B2B)
2017-02-06 11:36:34.563
40 €

Fragen im Vorfeld einer Verhandlung
2017-02-02 15:35:10.425
75 €

Pferd umstallen Schenkungsvertrag aber ohne Erwähnung von Konsequenzen bei nicht erfüllen der vertraglich vereinbarten Angaben
2017-01-24 14:32:18.127
25 €

Kredit von Privatperson
2016-11-30 10:55:17.337
30 €

Darf ich einen offenen Rechnungsbetrag mit anderen Forderungen verrechen, wenn die Firma insolvent ist?
2016-10-07 13:29:01.097
100 €

Kauf eines PKW`s beim Gebrauchthändler
2016-09-22 11:51:18.258
50 €

IHK Mitgliedschaft
2016-09-11 22:59:51.475
30 €

fehlerhafte Gasrechnung aufgrund Kündigungsversäumnis eines Energieversorgers
2016-04-21 14:54:01.533
20 €

KFZ Verkauf, Sachmängelhaftung, arglistige Täuschung
2015-10-20 18:49:36.424
75 €