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 Unterhalt zahlung


Frage gestellt am 2016-04-17 12:18:28.047
Frage gestellt von Syla
Rechtsgebiet Unterhaltsrecht
Gebot 35 €
PLZ Gebiet 61
Aufrufe der Frage 2710


Mein 20 jährigem Sohn wohnt beim Vater. Im Scheidungsurteils steht das ich keinen Unterhalt zahlen muss solange mein Sohn beim Vater wohnt. Quasi mein ex kann keine Ansprüche stellen. Was ist mit meinem Sohn kann der Ansprüche an mich stellen? Mein Sohn möchte kein Geld selbst verdienen und sucht neue Quellen. Bin ich dran? Was könnte mich das kosten. Ich verdiene 2000€ netto im Monat und habe einiges an Verpflichtungen.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-04-19 12:38:51.345
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

wegen technischer Probleme hat sich meine Benatwortung leider etwas verzögert.

Da Ihr Sohn volljährig ist, ist er dem Grunde nach verpflichtet für seinen eigenen Unterhalt Sorge zu tragen.

Nur während einer Ausbildung besteht eine Unterhaltsverpflichtung, da Eltern den sogenannten Ausbildungsunterhalt zahlen müssen. Ausbildungsvergütung würde angerechnet werden.

Studiert das Kind ist ebenfalls Unterhalt zu gewähren. Das gilt auch wenn der Sohn noch zur Schule gehen würde.

Sofern Ihr Sohn aber keine Ausbildung absolviert - egal ob beruflich, schulisch oder Studium - muss er für seinen Unterhalt alleine aufkommen.

Einfach mit den Worten, dass er nicht arbeiten möchte, ist es nicht getan.

Dann hat er keinen Unterhaltsanspruch.

Wie hoch ein Unterhaltsanspruch im Falle einer Ausbildung wäre, lässt sich allein mit der Angabe Ihres Nettoeinkommens nicht berechnen. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile anteilg nach ihren Einkommensverhältnissen - also auch der Vater - zum Barunterhalt verpflichtet. Es kommt dann auch nicht darauf an, wo das Kind lebt. Es müsste somit auch das Einkommen des Vaters bekannt sein.

Darauf wird es nach Ihrer Darstellung aber nicht ankommen, wenn der Sohn gar nichts macht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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