Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 kündigung


Frage gestellt am 2015-02-16 22:10:49.31
Frage gestellt von holly
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 60 €
PLZ Gebiet 52
Aufrufe der Frage 3178


hallo liebes Anwalts team ,
ich habe mit meiner Lebensgefährtin am 11.1.2015 einen Mietvertrag zum 1.4.2015 unterschrieben. Der Vermieter äußerte nach dem unterschreiben des Mietvertrages das wir die Kaution zum 1.2. und zum 15.2 überweisen könnten.Leider kam mein Lohn dieses mal nicht Pünktlich so das wir die Kaution zum 5.2.überwiesen haben.Dann kamen schon mehrere anrufe wo das geld bliebe und und und.... es ist immer noch die Kaution. gestern hatten wir den 15.2 ... sonntag, heute 2 Kaution überwiesen. Komme eben nach Hause liegt da ein Umschlag im Briefkasten. Betreff:fristgerechte Kündigung des Vorvertrages ..... und jetzt meine frage, darf er so mit uns spielen ? habe morgen Sperrmüll hier und es war so abgemacht das wir zum 14.3 in das Haus dürfen, schlüsselübergabe. wir müssen zum 31.3 hier aus dem haus. Der Brief würde nicht mal mit Einschreiben geschickt.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-02-17 10:20:09.326
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


Ihr Vermieter ist im Unrecht und die Kündigung unwirksam.

Ein Mieter hat das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Das ergibt sich aus dem Gesetz, aus § 551 Abs. 2 BGB. Davon kann auch nicht zulasten des Mieter abgewichen werden.

Es gilt auch nicht etwas das Datum des Vertragsabschlusses (bei I)hnen 11.1.), sondern der Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis vereinbarungsgemäß beginnen soll, also dem 01.04.2015.

Insoweit war die Kautionszahlung noch gar nicht fällig. Und ohne Fälligkeit sind Sie nicht in Verzug.

Ohne Verzug gibt es aber keinen Grund für eine Kündigung.

Widersprechen Sie schriftlich der Kündigung und forden Sie den Vermieter auf, Ihnen den Mietbeginn und Zugang zur Mietwohnung zum 01.04.2015 zu gewähen (falls ein anderer Zeitpunkt vereinbart worden ist, würde der gelten). Setzen Sie ihm für die Antwort eine kurze Frist von einer Woche und teilen Sie ihm mit, dass Sie ansonsten einen Anwalt einschalten würden.

Und das sollten Sie dann auch machen, da der Mietvertrag zu prüfen wäre. Es kann dann auf Feststellung, dass die Kündigung unwirksam ist und das Mietverhältnis besteht, geklagt werden.

Auch kann dann gleichzeitig im Eilverfahren Ihnen der Zugang zur Wohnung durch das Gericht verschafft werden.


Lassen Sie sich also nichts vom Vermieter einreden: Nach Ihrer Schilderung gibt es keinen Grund für eine Kündigung und Sie haben ein Recht auf die Wohnung und den Zugang. Dieses Recht können Sie dann auch gerichtlich durchsetzen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Mietrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Mietrecht

Miete Jobcenter NRW Duisburg
2021-09-30 17:11:01.658
40 €

Dauercampingplatz - fest verbauter Wohnwagen
2020-09-14 10:30:18.893
50 €

Stellplatz
2019-11-05 13:39:03.488
25 €

Kündigung Campingplatz
2019-08-29 22:21:30.391
50 €

Gewerbliche Vermietung von Wohnraum
2019-05-28 08:06:55.205
50 €

Befristete Vermietung
2019-05-28 08:00:12.129
50 €

Kündigung einer gewerblichen Untermietvertrages
2019-04-06 19:36:05.601
50 €

Kündigung
2019-02-13 12:39:22.396
30 €

Formfehler bei Mieterhöhung
2018-07-15 14:47:12.067
20 €

Mietvertrag Campingplatz Dauerplatz
2017-11-27 14:53:05.722
35 €