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 Kaution einbehalten und Nachforderung


Frage gestellt am 2016-08-22 21:43:18.97
Frage gestellt von Hobi67
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 40
Aufrufe der Frage 2998


Ich hatte für meine Tochter ein möbliertes App. auf Zeit angemietet. Sie wurde vorzeitig gekündigt mit einstweiliger Verfügung, der ich erfolgreich wiedersprochen habe. Jetzt werden Forderungen in Höhe von 1.700€ gestellt. Für Renovierung wegen Rauchgeruch... Mietausfall... diverser Beschädigungen... einem Teil stimme ich zu... aber nicht allen Punkten. Die Kaution in Höhe von 500€ wurde schon einbehalten... 1.200€ werden noch gefordert. Wie verhalte ich mich?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-08-23 08:37:43.04
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern Beschädigungen vorhanden gewesen sind, die über den normalen Mietgebrauch und die normale Abnutzung hinausgehen, ist der Mieter verpflichtet, für die Beschädigungen aufzukommen.

Dafür darf dann auch die Kaution verwendet werden, wenn der Mieter trotz Aufforderung die Beschädigungen nicht beseitigt hat.


Für den Umfang und die Schadenhöhe ist aber der Vermieter voll beweispflichtig, wobei häufig versucht wird, für alte, abgewohnte Sachen den Neupreis zu erlangen. Das ist nicht zulässig, da immer ein Abzug Neu-für-Alt zu berücksichtigen ist.


Sofern es noch möglich ist, lassen Sie den Zustand der Mietsache bei Übergabe gerichtsverwertbar festhalten; ansonsten wäre Ihre Tochter (dem Mieter waren ja wohl Sie) und ggfs. deren Besuch Zeugen, sollten also alles genau aufschreiben.



Besteht noch ein Guthaben, sollten Sie dieses unter Fristsetzung fordern und die Ansprüche der Gegenseite ablehnen.


Nach Fristablauf sollten Sie dann einen Rechtsanwalt beauftragen.


Es steht und fällt aber mit der Beweisbarkeit der Mängel bei Übergabe.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
https://rabohledotcom.wordpress.com/

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