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 Notarvertrag


Frage gestellt am 2014-12-23 14:24:14.202
Frage gestellt von verlierer
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 60 €
PLZ Gebiet 39
Aufrufe der Frage 5592


Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind mehrere Geschwister, unser Vater ist bereits vor langer Zeit verstorben. Meine Mutter verteilte Ihre Besitztümer vor mehr als 10 Jahren, notariell. Meine Geschwister bekamen zu diesem Zeitpunkt jeder Grundstücke und konnten diese nutzen.
In einer anderen Vollmacht und erbrechtlichen Vereinbarung würde festgelegt, dass ich nach dem Tod meiner Mutter, ihre Eigentumswohnung lastenfrei übertragen bekomme und dass die Lastenfreistellung aus dem Nachlassvermögen erfolgen soll.
Wri verzichteten wechselseitig auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche jeglicher Art aus dem Nachlass der Mutter.
Nun ist meine Mutter verstorben und hinterlässt eine hohe Kreditschuld in für die Wohnung. Das noch vorhandene Vermögen deckt dies bei weitem nicht.
Muss ich die Eigentumswohnung mit diesen Schulden übernehmen, da der Notarvertrag aussagt „lastenfrei“ ? Kann der Notarvertrag auch zu diesem späten Zeitpunkt noch angefochten werden, da es zudem ein Berliner Testament meiner Eltern gibt, welches aussagt, dass nach dem Tod des anderen Ehepartners, alle Kinder zu gleichen Teilen bedacht werden ?


  Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-12-23 17:02:06.878
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die Antwort rein auf Grund des vorgegebene Fragetextes beruht und nur in diesem Umfang erfolgt.

Hier liegen 2 widersprüchliche erbrechtliche Verfügungen vor, wobei erst einmal deren Rechtsqualität geklärt werden muß, um deren Wirksamkeit beurteilen zu können.
Dies erfordert aber die Einsicht in die Unterlagen.

Insb. kommt es darauf an, ob in den Verträgen etwas dafür vorgesehen ist, für den Fall, dass die Wohnung nicht lastenfrei ist und der Nachlass diese Schuld nicht deckt.

Weiter muß geklärt werden, ob die übrigen Erben einen Anteil an den Schulden haben sollen.

Was sicher nicht geht, ist, die Wohnung zu bekommen und die Schulden "unter den Tisch" fallen zu lassen.

Möglicherweise gibt es aber Ausgleichsansprüche gegen die Erben.

Leider kann ich keine genauere Information geben, da es auf die Rechtliche Qualität der Verträge etc ankommt wie auf deren zeitliche Abfolge

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Barbara Löw
Rechtsanwältin

Schulzengasse 15
72800 Eningen

T: 07121/9942582

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Barbara Löw, Hauffstraße 5, 72800 Eningen unter Achalm

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller verlierer hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
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