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 Unterhalt


Frage gestellt am 2009-07-27 10:18:03.631
Frage gestellt von Renato
Rechtsgebiet Familienrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 70
Aufrufe der Frage 7115


Bin verheiratet
Und lebe mit Ehefrau und
unsere gemeinsames Kind ( Kind 3 Jahre )
und
ich habe 2 ältere Kinder ( 15 und 16 Jahre )
Sie leben mit Mutter und dessen neu Mann
in ein andere Stadt
(mit Mutter bin schon 10 Jahre getrennt)
mein einkommen ist 2300 € netto im Monat
(Inklusiv Weihnacht und Urlaubsgeld)
nun, mein frage:
wie viel Unterhalt habe ich
an mein 2 ältere Kinder zu bezahlen ?


  Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-07-27 14:43:29.697
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage beantworte ich anhand der gegebenen Informationen wie folgt:

Für die Berechnung des Unterhalts sind vom monatlichen Nettoeinkommen, wenn Sie nicht selbständig tätig sind, berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von pauschal 5 % abzuziehen. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, müssen sie im Einzelnen dargelegt und nachgewiesen werden.

Weiterhin ist die Unterhaltsleistung gegenüber Ihrem dreijährigen Kind einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Daraus ergibt sich ein Einkommen der Einkommensstufe 2 der anzuwendenden Düsseldorfer Tabelle. Für Ihre 15 und 16 Jahre alten Kinder sind daher 314,00 EUR monatlich (je Kind) zu zahlen, sofern die Kindesmutter das Kindergeld bezieht.

Wenn das Kindergeld nicht an die Kindesmutter, sondern an Sie gezahlt wird, beträgt der zu zahlende Unterhalt 396,00 EUR monatlich je Kind.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

S. Schöne-Köppche
Rechtsanwältin

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia Schöne-Köppche, Waldstraße 37, 04105 Leipzig

Anwalt für Familienrecht beim Anwalt-Suchservice



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