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 Verfällt der Erbteil des Bruders nach Tod der Mutter nach dessen Ausschlagung


Frage gestellt am 2016-02-03 20:00:29.718
Frage gestellt von Fahrradfahrer
Rechtsgebiet Erbrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 3757


Mein Bruder (Sozialhilfeempfänger) ist verstorben und sein Erbe durch wird durch
die drei noch zu zahlenden Mieten sowie
Renovierungskosten und evtl. Entsorgung des Hausrats als überschuldet anzusehen sein.
Meine (unsere) Mutter (85) hat nun in Ihrem Testament meinen Bruder und mich zu Erben bestimmt. Wenn nun meine Kinder, Enkel und ich das Erbe meines Bruders ausschlagen, ist dann
der Erbteil meines Bruders am Nachlass der
Mutter für alle verloren und geht an den
Staat? Und wäre dieser dann plötzlich Miterbe? Also die Ausschlagung gar nicht sinnvoll?


  Rechtsanwalt Markus Schneckener hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-02-04 08:02:54.584

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten möchte:

Ich verstehe den Sachverhalt so, dass bisher Ihr Bruder verstorben ist und Sie und Ihre Mutter beabsichtigen, das dortige Erbe wegen der Überschuldung auszuschlagen.

Dies ist grundsätzlich möglich.

Auch hat eine solche Ausschlagung für einen zukünftigen Erbfall (nach Ihrer Mutter) keine Auswirkungen.

In dem zukünftigen Erbfall wird isoliert betrachtet, wer dort Erbe wird. Erbe kann nur derjenige sein, der zum Zeitpunkt des Erbfalls (nach Ihrer Mutter) noch lebt.

Insoweit kommt Ihr verstorbener Bruder dann nicht mehr als Erbe in Betracht.

Auch das Sozialamt kann solche Ansprüche dann nicht mehr geltend machen.

Die Beantwortung Ihrer Frage erfolgte auf Bassis der bisher vorliegenden Informationen und kann daher nur ein erster Ansatz sein. Eine solche Kurzauskunft kann grundsätzlich nicht in jedem Fall eine eingehende Beratung unter Prüfung von Unterlagen und weiteren Informationen ersetzen.

Ich möchte abschießend darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine vollständige und persönliche Rechtsberatung kann hierdurch nicht ersetzen werden. Auch führt das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen unter Umständen zu einer völlig anderen rechtliche Beurteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schneckener
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Markus Schneckener, Breslauer Straße 28, 32339 Espelkamp

Anwalt für Erbrecht beim Anwalt-Suchservice



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