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 Förderung WeGebAU


Frage gestellt am 2018-01-27 01:11:48.85
Frage gestellt von Alpha
Rechtsgebiet Berufsbildungsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 86
Aufrufe der Frage 1915


Hallo,

Ich bin 23 Jahre und arbeite in einen Staatlich geregelten aber nicht anerkannten Beruf(3 Monatiger Ausbildung) und gelte somit als ungelernt.

Ich mache aktuell meinen Schulabschluss nach um die Zugangsvoraussetzung zur eigentlichen Ausbildung zu erfüllen.

Ich möchte nach erhalt meines Schulabschlusses in etwa 3 Jahren eine Ausbildung(3 Jahre) mit WeGebAU Förderung beginnen.

Bis dahin möchte ich per Fernlehrgang mit Aufstiegs-BAföG den Fachwirt im Gesundheits und Sozialwesen (IHK)(18 Monate) und den Staatl. gepr. Betriebswirt (3,5 Jahre) machen.

Ich würde gerne wissen ob die IHK Prüfungen und oder die Staatliche Prüfung zum Betriebswirt in irgendeiner Art und Weise die spätere WeGebAU Förderung verhindern könnte?

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2018-01-29 14:41:48.859
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst einmal lässt sich allein nach dem zeitlichen Rahmen nicht abschließend abschätzen, welche Voraussetzungen für WeGebAU Förderung zum Zeitpunkt der Beantragung; in etwa drei Jahren; dann gegeben sein werden.


Nach den derzeitigen Reglungen; insbesondere § 131a SGB III, dürfte eine Förderung nicht in Betracht kommen.


Ihre beabsichtigten Qualifikationen zum Fachwirt und zum staatlich geprüften Betriebswirt werden eine Förderung voraussichtlich verhindern.

Sie gelten mit diesen Abschlüssen jedenfalls nicht mehr als gering qualifiziert; die Altersgrenze ist ebenfalls nicht gegeben.


Zwar besteht auch für Antragsteller unter 45 Jahre generell die Möglichkeit der Förderung aber nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen, die nach meinem Dafürhalten gerade in Ihrem Fall nicht gegeben sein, da Sie über eine hohe Qualifikation verfügen und auch einen beruflichen Abschluss aufweisen können.


Derzeit wird ein Antrag wenig Aussicht haben, aber Sie haben langfristige Ziele und bis dahin können sich noch Änderungen ergeben haben.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Berufsbildungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Alpha hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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