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 lohn


Frage gestellt am 2015-02-06 18:52:45.089
Frage gestellt von holly
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 52
Aufrufe der Frage 4183


hallo, ich arbeite in einem privatem pflege heim. in meinem arbeitsvertrag steht lohn auszahlung bis zum 15 eines monats.ich arbeite seit 1,5 jahren in dem haus und bekam immer anfang des monats meinen lohn, je nach feiertag bis zum 3ten. jetzt haben wir schon den 6ten und habe keinen lohn auf meinem konto.chef äusserte nur schauen sie in ihrem arbeitvertrag da steht bis zum 15ten im monat. jetzt sind schon daueraufträge geplatzt und wochenende steht im haus..... muss ich das einfach so hin nehmen ? hab von anfang an lohn am anfang des monats gehabt, darf er mich zum 15 hin halten. muss ja von irgendetwas leben, essen und trinken....


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-02-06 20:01:23.827
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

nach dem Gesetz ist der Arbeitnehmer vorleistungspflichtig und es muss erst zum MonatsENDE gezahlt werden.

Etwas anderes gilt, wenn es vertraglich vereinbart worden ist.

Im Vertrag steht hier der 15. eines Monats als Fälligkeitszeitpunkt, so dass auch erst dann gezahlt werden muss.


Aber man wird hier eine Abänderung des Arbeitsvertrages begründen können, wenn immer zum Monatsanfang gezahlt worden ist.

Eine solche Vertragsänderung kann stillschweigend erfolgen. Und das ist hier der Fall gewesen.

Zudem hat der Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht und kann nach so langer Zeit niocht einfach die Zahlungsmodus umstellen.

Fordern Sie also den Arbeitgeber zur Zahlung auf. Notfalls müsste es gerichtlich festgestellt werden, notfalls mit einer einstweiligen Verfügung.


Viel Erfolg.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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