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 Kündigung


Frage gestellt am 2014-05-13 15:51:03.263
Frage gestellt von aramis
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 97
Aufrufe der Frage 4725


Meine Frage lautet:

ein Gesellschafter verkauft seine Firma (GmbH) in 2014. Das Personal wird übernommen, außer dem Geschäftsführer.

a) der Geschäftsführer hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 2017,

b) der Geschäftsführer hat keinen befristeten Arbeitsvertrag, ist aber 60 Jahre alt

ist dieser Geschäftsführer dann automatisch arbeitslos, bzw. gekündigt oder muß eine Kündigung trotzdem schriftlich erfolgen?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-05-13 19:23:42.308
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,


der Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers geht bei einem Betriebsübergang nicht auf den Erwerber des Betries über.

Von der Regelung des § 613a BGB werden nur Arbeitsverhältnisse erfasst, nicht das Dienstverhältnis des Geschäftsfährers (BAG, Urteil vom 23.2.2003, Az.: 8 AZR 654/01).

Daran ändert auch nichts die Bezeichnung als Arbeitsvertrag.

Da die Übernahme nicht gesetzlich erfolgt, spielt es auch dann keine Rolle, ob eine (wirksamsame) Befristung des "Arbeitsvertrages" vorliegt, oder der Geschäftsführer 60 Jahre alt ist.

Der Vertrag endet und der Geschäftsführer wird dann arbeitslos. Einer Kündigung bedarf es nach Ihrer Schilderung dann nicht mehr.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller aramis hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung War alles bestens beantwortet und auf den Punkt gebracht. Danke



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