Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Fragen über Behinderung


Frage gestellt am 2011-10-07 17:52:00.39
Frage gestellt von Danielle
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 80
Aufrufe der Frage 6028


Ich habe mich bei einer Firma beworben und habe dort eine Stelle bekommen. Ich war letzte Woche da und habe den Vertrag bekommen. Ich habe dann gefragt, ob ich eine verlängerte Mittagspause manchmal haben könnte, um mein Hund rauszulassen. Ich habe erwähnt, dass mein Hund mich medizinisch hilft. Der Chef hat mir dann gefragt, wie er mir hilft und ich habe gesagt, weil ich Posttraumatische Belastungsstörung habe. Er wusste nicht was das war, aber dann hat gefragt, ob es eine Psychische Krankheit war. Ich habe ja geantwortet. Dann hat er gesagt, dass ich erst den Vertrag unterschreiben soll, nachdem er mit dem Management Team gesprochen hat, ob ich eine verlängerte Mittagspause haben könnte. Ich bin dann mit dem Vertrag aber ohne Unterschrift gegangen. Nach zwei Stunden rief der andere Chef an und wollte wissen, ob ich gut mit dem Stress von der Stelle umgehen könnte, ob ich bereit war, nach ein anderer Land für eine Woche zu fliegen, usw. Ich habe dann nichts für einige Tage gehört. Dann habe ich erfahren, dass die am Mittwoch ein Referenz von mir angerufen haben und wollte wissen, wie ich mit Stress umgehe und solche sachen. Gestern hat der Chef mich angerufen und hat gesagt, dass plötzlich die Stelle ist jetzt nur in einem anderen Land angeboten, und dass ich leider da nicht arbeiten kann. Dann heute habe ich geschaut, und gestern und heute ist die Stelle schon wieder gepostet wurden auf monster.de und andere Jobbörsen Seiten. Ich glaube, dass die mich nicht mehr anstellen wollten, als die erfahren hatten, dass ich ein psychische Behinderung hatte. Ich würde gern mehr davon erfahren und wissen, ob ich überhaupt klagen kann und wie ich das mache. Ich bin Deutsche Amerikanerin (in den USA geboren aber mit Deutschen Eltern) und kenne die Prozess hier nicht.


  Rechtsanwalt Gordon Neumann hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-10-07 20:42:02.084
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage ist recht allgemein gehalten. Ich kann Ihnen daher nur einen ersten Überblick verschaffen und gehe jetzt schon davon aus, dass eine schnellstmögliche Beratung durch einen Arbeitsrechtler vor Ort unerlässlich ist.

Arbeitsverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Schriftform, können also auch mündlich geschlossen werden. Möglicherweise wird man in Ihrem Fall von einem mündlichen Arbeitsvertragsschluss ausgehen können. Das bedeutet mit anderen Worten, dass Sie in Wahrheit (bereits) einen Arbeitsvertrag mit der erwähnten Firma haben.

In diesem Fall ist zu empfehlen, dem Arbeitgeber die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung wörtlich anzubieten. Man müsste dann mitteilen, dass man vom Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ausgeht und um entsprechende Arbeitszuweisungen bitten.

Möglicherweise reagiert die Firma durch eine Kündigung während der Probezeit. In diesem Fall wäre das Arbeitsverhältnis nach der entsprechend vereinbarten Frist (regelmäßig zwei Wochen) auch schon wieder beendet. Es wäre dann also zu überlegen, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt. Ob eine Probezeit vereinbart wurde, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen greift übrigens erst ab sechs Monaten.

Grundsätzlich könnten Sie Klage vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht erheben. Man müsste dann im Einzelfall prüfen, auf welche Rechtsfolge eine Klage gerichtet werden sollte, zum Beispiel auf Beschäftigung und/oder Gehaltszahlung.

Die Vertretung durch einen Anwalt ist nicht vorgeschrieben. Sie können eine solche Klage auch von der so genannten Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts erstellen lassen.

Es ist zu beachten, dass im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes bestehen. Vereinfacht gesagt trägt jede Partei im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz ihre Kosten selber, unabhängig vom Prozessausgang. Möglicherweise können Sie einen Prozesskostenhilfe-Antrag stellen.

Ich empfehle Ihnen, sich darüber klar zu werden, ob Sie den skizzierten Aufwand betreiben wollen. Insbesondere wenn in den überreichten Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart wurde, dürfte es sich kaum lohnen.

Um Ihre Frage explizit zu beantworten: Sie können grundsätzlich klagen und durch das Arbeitsgericht prüfen lassen, ob vorliegend ein Arbeitsverhältnis begründet wurde.

Eine weitergehende Beratung unter Vorlage des Arbeitsvertrages sollte durch einen Rechtsanwalt vor Ort erfolgen.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben. Nutzen Sie bei Unklarheiten gerne die Nachfrage-Funktion.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Neumann
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gordon Neumann, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Gordon Neumann beantwortet hat:

Diagnosefehler
2012-03-15 20:15:21.723
40 €

Aufhebungsvertrag
2012-01-20 11:55:37.924
20 €

Fragen über Behinderung
2011-10-07 17:52:00.39
45 €

Aufhebungsvertrag
2010-09-02 20:30:47.659
50 €

Fortbildungsrückzahlungspflicht
2010-08-04 12:09:46.354
25 €

Fußmassage
2010-03-17 19:39:32.932
20 €

Rückzahlungsklausel im Fortbildungsvertrag
2010-01-30 12:13:10.55
20 €

Altersteilzeit
2009-06-17 13:02:08.832
40 €

Verwirkung, Verjährung oder 30 Jahre Gültigkeit
2009-05-13 00:15:28.108
30 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Krankengeld
2022-04-12 11:30:02.57
20 €

Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin
2019-09-20 09:06:03.003
100 €

Änderungskündigung
2019-03-24 22:43:53.99
20 €

Auszahlung von Resturlaub
2019-02-18 14:58:10.303
30 €

Mein Chef schuldet mir Geld
2018-09-06 14:08:02.441
20 €

Klausel in einem Aufhebungsvertrag
2018-06-24 22:23:51.81
30 €

Berufsgenossenschaft stuft mich in eine falsche Gefahrenstufe ein
2018-06-10 11:55:35.252
20 €

Kündigungsfristen
2017-09-12 14:04:42.519
60 €

Unerwünschte Änderung Gehaltsfestlegung per Email bestätigen?
2017-02-22 21:35:00.761
50 €