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 Befristung Arbeitsvertrag Uni-Klinikum


Frage gestellt am 2015-12-18 12:19:46.266
Frage gestellt von Laokoon
Rechtsgebiet Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, TVöD)
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 4540


Ich arbeite als nicht-wissenschaftlicher Angestellter (Kodierassistent/DRG-Kodierung) in einer großen Uni-Klinik. Nach einer ersten regulären Befristung meines Arbeitsvertrags von einem Jahr folgten zwei zweijährige und eine dreijähre Befristung mit der Begründung, ich würde an einem Projekt arbeiten. Das Projekt ist in den Arbeitsverträgen auch benannt. Allerdings arbeite ich in meiner täglichen Beschäftigung keineswegs an einem bestimmten Projekt. Sind die projektbezogenen Befristungen daher überhaupt legal?


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-12-23 09:39:16.401
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Die Befristung soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Ausnahme und nicht die Regel sein. Die Rechtsprechung hat dass so genannt, dass " Kettenverträge", also solche, die hintereinander abgeschlossen werden , unzulässig sind. Das frühere Hochschulrahmengesdetz , heute WissenschaftsG, sah und sieht Ausnahmen bei wissenschaftlichen Mitarbeitern vor. M.E. passt das bei Ihnen nicht. Sie sollten daher den Arbeitgeber auffordern, aus dem befristeten Vertrag einen unbefristeten Vertrag zu machen. Bei Weigerung empfehle ich anwaltliche Vertretung einzuholen, um beim Arbeitsgericht Feststellungsklage zu erheben.

Alles Gute und frohe Weihnachten.

Zahlungen bitte auf Konto Deutsche Bank 106212400 BLZ 38070024

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Arbeitsrecht (Arbeiter u. Angestellte, TVöD) beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller Laokoon hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Hätte mir genauere Ausführung zum Unterschied wiss./n.-wiss. Angestellte gewünscht



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