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 Altersteilzeit


Frage gestellt am 2009-06-17 13:02:08.832
Frage gestellt von Siggi
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 6768


Ist die Aufkündigung eines bestehenden Altersteilzeitvertrages durch den Arbeitgeber möglich. Der Arbeitgeber beabsichtigt eine ganze Abteilung zu schliessen. Bin bereits 29 Jahre in diesem Unternehmen tätig.


  Rechtsanwalt Gordon Neumann hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-06-17 13:30:18.487
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller, eine seriöse Beantwortung Ihrer Frage ist aufgrund des knappen Sachverhalts nicht möglich.

Grundsätzlich ist es so, dass Sie ein normales Arbeitsverhältnis (in Form eines befristeten Teilzeitarbeitsverhältnisses) haben. Das bedeutet, dass für Sie grundsätzlich die "üblichen, normalen" Spielregeln gelten.

Der Vertrag kann also z.B. ordentlich gekündigt werden (sofern dies im Vertrag oder aufgrund eines anwendbaren Tarifvertrags ausdrücklich vereinbart wurde, sonst nicht, § 15 III TzBfG!). Sie genießen dann den ganz regulären Kündigungsschutz.

Um Ihnen effektiv helfen zu können, benötige ich weitere Angaben (Größe des Unternehmens, Vorlage des Arbeitsvertrags, falls Blockmodell vereinbart, befinden Sie sich in der Freistellungsphase? usw.).

Bitte beachten Sie unbedingt die 3-Wochen-Frist, wenn Sie ein Kündigungsschreiben erhalten.

Ich rege ein Telefonat an, um Ihre sicherlich noch bestehenden Fragen zu besprechen. Ansonsten lautet meine Antwort: Die Aufkündigung eines bestehenden Alterszeitvertrages durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Gordon Neumann
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Gordon Neumann, Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Anwalt für Arbeitsrecht beim Anwalt-Suchservice



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